businesspress24.com - Winter: Helle Kleidung schützt Fußgänger und Radfahrer / TÜV Rheinland: Sehen und gesehen werden
 

Winter: Helle Kleidung schützt Fußgänger und Radfahrer / TÜV Rheinland: Sehen und gesehen werden / Reflektoren sorgen für zusätzliche Sicherheit / Warnwesten an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen

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(ots) - Fußgänger und Radfahrer laufen besonders in der
dunklen Jahreszeit Gefahr, von der Dämmerung geradezu verschluckt zu
werden. Das gilt insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden.
"Sehen und gesehen werden, muss deshalb die Devise lauten", erklärt
Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu:
"Passanten und Radler sollten möglichst helle, am besten mit
reflektierenden Materialien versehene Kleidung tragen, um von
Autofahrern frühzeitig wahrgenommen zu werden."

Gute Dienste leisten Warnwesten, die es in jeder TÜV
Rheinland-Prüfstelle zu kaufen gibt. Hier erhalten Eltern für ihre
Kinder auch spezielle, reflektierende Schutzkragen zum Überstülpen.
Der Handel bietet außerdem Reflektoren in den verschiedensten Formen
als Aufnäher oder Anstecker an. Für mehr Sicherheit sorgen auch
Schuhe mit Reflexstreifen. Fußgänger gehen am besten auf der linken
Fahrbahnseite dem Verkehr entgegen, damit sie die Autos rechtzeitig
erkennen und gegebenenfalls ausweichen können.

Schulterblick vor dem Abbiegen

Autofahrer sollten schon vor dem Abbiegen in der Dunkelheit den
Seitenstreifen oder Bürgersteig sorgfältig beobachten. "Dabei ist der
Schulterblick besonders wichtig. Nur so ist sichergestellt, dass sich
keine Personen im toten Winkel befinden", betont Mißbach. Darüber
hinaus können Fußgänger mit einer Taschenlampe auf sich aufmerksam
machen. Dabei den Lichtkegel auf den Boden richten und keinesfalls
den Autofahrer blenden.

Fahrradbeleuchtung überprüfen

Radfahrer sollten sicherstellen, dass die Beleuchtungsanlage des
Velos vorschriftsmäßig und intakt ist. "Zwar ist eine herkömmliche
Dynamo-Anlage erlaubt, mehr Sicherheit bietet jedoch ein Dauerlicht -
besonders im Stand", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Mißbach. Außerdem
müssen am Fahrrad die vorgeschriebenen Rückstrahler vorne (weiß),




hinten (rot) sowie in den Pedalen und zwischen den Speichen (gelb)
angebracht sein. Zudem leisten Schutzhelme mit reflektierenden
Elementen gute Dienste.



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Datum: 06.12.2016 - 04:00 Uhr
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