businesspress24.com - Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen / Räum- und Streupflicht von Städten gilt nicht überall
 

Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen / Räum- und Streupflicht von Städten gilt nicht überall

ID: 1399373


(ots) - Die Räum- und Streupflicht von Städten und
Gemeinden gilt nicht immer und überall. Daher müssen Autofahrer laut
ADAC Geschwindigkeit und Fahrweise unbedingt den
Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpassen.

Außerorts besteht eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders
gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen. Auf Rad- und Gehwegen
existiert sie nicht.

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Straßen bei Eis und
Schnee an gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden. Das gilt
auch für belebte und gekennzeichnete Fußgängerwege sowie Übergänge an
Kreuzungen. Radwege müssen nur an gefährlichen und verkehrswichtigen
Stellen geräumt werden. Ist der Radweg nicht befahrbar, darf der
Fahrradfahrer trotz einer Radwegbenutzungspflicht auf der Straße
fahren.

Abhängig von den unterschiedlichen regionalen Regelungen müssen
Hausbesitzer Gehwege meist auf einen 1,20 Meter breiten Streifen
freischaufeln - überwiegend von 7 bis 21 Uhr.

Auf privaten Kundenparkplätzen besteht zwar eine grundsätzliche
Räum- und Streupflicht des Eigentümers; der Kunde hat allerdings
keinen Anspruch auf einen vollständig geräumten Parkplatz. Es genügt,
wenn einzelne Zugänge zu Gebäuden oder Parkflächen geräumt und
gestreut sind.

Unter einem Hausdach mit überhängendem Schnee sollten Autofahrer
wegen Dachlawinengefahr nicht parken. Der Hausbesitzer haftet nur,
wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Diese Presseinformation finden Sie online unter
http://presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter http://twitter/adac.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Schäden vorbeugen, Erhalt sichern
Betrugssoftware bei Audi? Klagewelle rollt an
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.11.2016 - 06:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1399373
Anzahl Zeichen: 3903

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

München


Telefon:

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 67 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen / Räum- und Streupflicht von Städten gilt nicht überall
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Who is online

All members: 10 568
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 70


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.