Zu schnell gefahren: Bußgeld kann höher sein, als im Bußgeldkatalog festgelegt (FOTO)

(ots) -
Tipps für den Alltag/Urteil
Die Zeit drängt. Die Antwort scheint einfach: Das Gaspedal
durchdrücken, um schneller anzukommen. Das Risiko der Zeitersparnis
kennt jeder Autofahrer. Wer geblitzt wird, muss ein Bußgeld zahlen.
Eventuell werden auch Punkte fällig. Wie hoch die Strafe ausfällt,
gibt für gewöhnlich der Bußgeldkatalog vor. Doch keine Regel ohne
Ausnahme. Fährt jemand vorsätzlich schneller als erlaubt, kann ein
Gericht auch eine deutlich höhere Strafe verhängen. Genau das taten
die Richter des Oberlandesgericht Hamm (4 RBs 91/16).
Sie gingen davon aus, dass ein 55-jähriger Autofahrer, der mit 78
Stundenkilometern innerorts einen Pkw überholte, vorsätzlich
gehandelt habe. Schließlich habe er die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten. Der Grad
der Überschreitung war in ihren Augen Indiz für den Vorsatz. Zumal
der Autofahrer bereits in der Vergangenheit wiederholt durch
Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen war. Deshalb verwarfen
sie seine Rechtsbeschwerde und bestätigten das Urteil des
Amtsgerichts Höxter (AZ 11 OWi 301/15). Die Richter dort hatten eine
Geldbuße in Höhe von 300 Euro verhängt, während der Bußgeldkatalog
eine Strafe in Höhe von 100 Euro vorsieht.
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Datum: 07.11.2016 - 04:00 Uhr
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