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Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz - Fortschreibung bei Festzuschüssen ab 2017

ID: 1396441


(ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der
Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz als Beleg für eine
funktionierende Selbstverwaltung. Nach schwierigen aber jederzeit
konstruktiven Verhandlungen einigten sich die
Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei
Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im
Vergleich zum aktuellen Wert.

"Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse
angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert.
Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der
Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür,
dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn
lässt", so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
KZBV: "Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der
Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese
eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren
Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst
ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich
basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der
Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden."

Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa
53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für
Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge
erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf
künftig dann 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den
Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der




gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der
Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf
etwas mehr als 142 Euro.

Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die
Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen
davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den
kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die
Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro
ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das
zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen
Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material-
und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des
Zahnersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen
Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus.

Hintergrund zum Festzuschuss: Bei Zahnersatz haben gesetzlich
Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen
nach dem Willen des Gesetzgebers 50 Prozent des Betrags, der für die
entsprechende Regelversorgung zu Lasten der GKV festgelegt ist.
Pflegen Versicherte ihre Zähne und lassen sich regelmäßig von ihrer
Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt untersuchen, kann sich der
Festzuschuss erhöhen - um 20 Prozent, wenn mit dem Bonusheft
nachgewiesen wird, dass in den vergangenen fünf Jahren vor der
Behandlung jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist, um weitere
10 Prozent, wenn dieser Nachweis für die vergangenen zehn Jahre
lückenlos erbracht wird.



Pressekontakt:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Kai Fortelka, Telefon: 030 28017927
presse(at)kzbv.de

GKV-Spitzenverband:
Ann Marini, Telefon: 030 206288-4201
presse(at)gkv-spitzenverband.de

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Datum: 02.11.2016 - 05:48 Uhr
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