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Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf für die Zeitarbeit: "Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar"

ID: 1391229


(ots) - Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Zeitarbeit statt. Dabei vertrat unter anderem
Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit
(VGZ) und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der
Personaldienstleister (BAP), die Branche.

"Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar." Mit
diesem Statement wies Bäumer während der Anhörung auf den wichtigsten
offenen Punkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hin und
bestätigte damit als Zeitarbeitsunternehmer eine Reihe weiterer
Sachverständiger. Um die 70.000 Tarifverträge und unzählige
betriebliche Regelungen in den Einsatzunternehmen müssten beachtet
werden, um Equal Pay überhaupt einhalten zu können, so der
BAP-Vizepräsident weiter. "Mir fehlt die Phantasie, wie das die
ganzen kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen überhaupt
in den Griff bekommen sollen." Bäumer machte aber noch auf zwei
weitere Aspekte aufmerksam: Zum einen sei das Gesetz "nicht
förderlich" für Zeitarbeitnehmer, weil die nicht rechtssicher
handhabbare Equal Pay-Regelung zu verkürzten Einsätzen führen würde.
Zum anderen seien die Personaldienstleister auf korrekte
Informationen der Kundenbetriebe angewiesen. Wenn dort Fehler gemacht
würden, träfe die Zeitarbeitsunternehmen die volle Wucht der
Sanktionen.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Sanktionen wie Geldbußen
von bis zu 500.000 Euro, den Entzug der zwingend erforderlichen
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und die Fiktion eines
Arbeitsverhältnisses zum Einsatzunternehmen bei Verstößen gegen Equal
Pay und Höchstüberlassungsdauer bezeichnete Bäumer als "drakonisch".
Der Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung "kommt einem
Berufsverbot gleich", sagte der BAP-Vizepräsident wörtlich. Er




forderte deswegen, dass nicht schon kleine Unachtsamkeiten solche
Strafen auslösen dürften, sondern dass derartige Sanktionen an klare
Kriterien wie Vorsatz und Wiederholung gebunden werden müssten.
"Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Zeitarbeit nur noch bis zu
neun Monate abspielen wird", lautete das Fazit von Bäumer.

Über den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs-
und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000
Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter
www.personaldienstleister.de.

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Pressekontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Universitätsstr. 2-3a,
10117 Berlin,
Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
Mail: presse(at)personaldienstleister.de,
Website: www.personaldienstleister.de

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Datum: 17.10.2016 - 10:12 Uhr
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