Starkregen auf Flachdächern: Notabläufe verhindern Gebäudeschäden / TÜV Rheinland: Verantwortung für Sicherheit liegt beim Eigentümer / Verstopfte Dachabläufe vermeiden
(ots) - Gewitter, sintflutartige Regenfälle, Überschwemmungen
und Stürme: Das erste Halbjahr 2016 war in Deutschland von extremem 
Wetter geprägt. Tatsächlich hat der Deutsche Wetterdienst in den 
vergangenen 15 Jahren vermehrt Starkregen registriert. Den 
Eigentümern von Gebäuden und weitgespannten Hallentragwerken mit 
Flachdächern sollte dies zu denken geben. "Extrem viel Regen, der in 
kürzester Zeit niedergeht, kann Flachdächer überlasten", so Rainer 
Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland.
   Wasser belastet Statik 
   Fließt das Wasser nicht schnell genug ab, staut es sich auf dem 
Dach. Durch das Gewicht kann im Extremfall die Statik versagen und 
das Dach einstürzen. Schon geringere Mengen stehenden Wassers können 
durch undichte Stellen zu Feuchtigkeitsschäden führen, die ebenfalls 
die Gebäudestabilität gefährden. Flachdächer werden in der Regel über
Dachabläufe entwässert und sollten über Notabläufe verfügen, die 
große Wassermengen vom Dach rasch ableiten. Bei Flachdächern in 
Leichtbauweise sind Notentwässerungssysteme Pflicht. "Bei unseren 
Standsicherungsprüfungen stellen wir immer wieder Mängel fest. So 
befinden sich teilweise die Dachabläufe nicht an der tiefsten Stelle 
des Daches, Abläufe sind verstopft, Notabläufe fehlen oder sind 
unterdimensioniert", so Rainer Gößmann.
   Abflüsse regelmäßig reinigen 
   Die Dachflächen sollten frei von Verschmutzungen oder Vermoosungen
und die Dachabläufe nicht durch Laub, Äste und Unrat verstopft sein. 
Ein einwandfrei funktionierendes Dachentwässerungssystem sollte 
sichergestellt sein. Verantwortlich für Prüfung, Wartung und 
Instandsetzung ist der Gebäudeeigentümer. "Wegen der Unfallgefahr 
sollte niemand selbst aufs Dach steigen - das ist ein Job für 
Dachdecker", empfiehlt Experte Gößmann. Sinnvoll ist es, 
Kontrollgänge und Dachreinigungen regelmäßig, insbesondere zwischen 
Herbst und Winter durchzuführen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein 
Sachverständiger nach Schäden am Gebäude und an der Dachkonstruktion 
schauen. Und alle zwölf bis fünfzehn Jahre empfiehlt sich eine 
umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes Bauteil akribisch unter 
die Lupe nehmen. TÜV Rheinland bietet solche regelmäßigen Prüfungen 
der Standsicherheit von Gebäuden (Bauwerksprüfung) an.
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Datum: 04.10.2016 - 04:00 Uhr
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