Italien: keine Polizei nach Bagatellunfall / Beteiligte sollten den Hergang mit dem Europäischen Unfallbericht dokumentieren
(ots) - Nach einem Bagatellunfall, etwa einem Parkrempler
mit einem Mietwagen, nimmt die italienische Polizei keine Anzeigen
mehr auf oder protokolliert diese. Zahlreiche Versicherungen machten
dieses Protokoll zur Voraussetzung, um einen Schaden zu regulieren.
Der ADAC rät Autofahrern, nach einem Unfall in Italien weiterhin
einen Polizeibericht anzufordern. Ist dies nicht möglich, müssen die
Unfallbeteiligten einen Unfall- und Schadensbericht erstellen und den
Schaden umgehend dem Autovermieter melden.
Ratsam ist es, einen Europäischen Unfallbericht an Bord zu haben.
Er steht auf der ADAC-Homepage kostenlos zum Download bereit und ist
in anderen Sprachen gegen Gebühr bestellbar. Die Broschüre "Was tun
nach einem Unfall" gibt zudem wertvolle Tipps.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adac.
Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.08.2016 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1368405
Anzahl Zeichen: 3461
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 61 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Italien: keine Polizei nach Bagatellunfall / Beteiligte sollten den Hergang mit dem Europäischen Unfallbericht dokumentieren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).