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RA Meier-Bading lässt Gerichtstermin platzen!

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Verbringt RA Meier-Bading zu viel Zeit vor dem Internet, um seine vermeintlich kleinen Erfolge gegen das EBVZ.de mit täglichen Updates der Welt kund zu tun?


(businesspress24) - Wieder einmal muss man konstatieren, dass RA Meier-Bading scheinbar mehr daran gelegen sein muss, seine Kanzlei-Homepage mit vermeintlichen Ruhmestaten zu schmücken, um fleißig weitere Mandanten unter den EBVZ-Kunden mit falschen Voraussetzungen für sich zu gewinnen. Zumindest macht es für uns den Anschein.

Nachdem er nun vor dem BGH eine empfindliche Schlappe hat einstecken müssen, lässt er im nächsten Schritt einen weiteren Termin vor Gericht durch Nichterscheinen platzen. Eine von RA Meier-Bading angestrebte einstweilige Verfügung gegen das EBVZ.de verlief nun auch im Sande, weil er zu dessen Verhandlung nicht erschien. Ob dieses nun auch im Sinne seines Mandanten erfolgte, können wir nicht mit Gewissheit sagen, vermuten aber eher das Gegenteil.

Hatte er zuvor schon in der BGH-Sache immer wieder seine Mandantschaft mit dem juristisch unrichtigen „Märchen“ des Vertragsaufhebungsanspruchs als falschen Anreiz geködert, was letztendlich auf ein gesetzlich nicht vorgesehenes Widerrufsrecht hinausläuft, hat er nun auch hier sicherlich nicht dem Wunsche seiner Mandantschaft entsprochen.


Es bleibt festzuhalten: Eine seriöse Anwalts-Werbung sieht anders aus.

Ein Neukunde, der per Google auf solche Anwaltskanzleien stößt, sollte sich daher nicht durch so eine, zumindest von uns so empfundene, boulevardmäßige Berichterstattung beeindrucken lassen. Es gibt sicherlich viele günstigere Lösungsmöglichkeiten, um etwaige Missverständnisse zu klären.



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Rechtsanwalt Meier-Bading verliert in 3. Instanz beim BGH gegen EBVZ
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Datum: 01.06.2016 - 04:30 Uhr
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