Kontaktlinsen - für viele Brillenträger ein Problem - Umfrage: Jeder dritte Träger einer Brille hat Schwierigkeiten beim Einsetzen oder Herausnehmen, fast genauso viele vertragen sie nicht
(ots) - Kontaktlinsen statt der lästigen Brille - das
wäre so schön, doch so einfach ist es leider oft nicht. Denn viele
Brillenträger haben Schwierigkeiten mit Linsen und bleiben deshalb
zwangsweise ihrem "Nasenfahrrad" treu. Dies zeigen die Ergebnisse
einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins "Apotheken
Umschau". Mehr als ein Drittel (36,2 Prozent) der befragten
Brillenträger hat oder hatte laut eigener Aussage Probleme beim
Einsetzen oder Herausnehmen und trägt deshalb keine Kontaktlinsen.
Fast genauso viele (35,0 Prozent) vertragen Linsen grundsätzlich
nicht, so dass sie auf eine Brille angewiesen sind.
Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins
"Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg
bei 940 Frauen und Männern ab 14 Jahren, die eine Brille tragen.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe "Apotheken Umschau" zur
Veröffentlichung frei.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 19.04.2016 - 03:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1333928
Anzahl Zeichen: 5668
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Umfrage
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 109 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kontaktlinsen - für viele Brillenträger ein Problem - Umfrage: Jeder dritte Träger einer Brille hat Schwierigkeiten beim Einsetzen oder Herausnehmen, fast genauso viele vertragen sie nicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).