Vorsorge: Wer entscheidet bei Krankheit oder Tod?
(ots) - Feiertage bringen Ruhe in die Familie und bieten 
Zeit, um wichtige Fragen des Lebens zu klären: Was passiert, wenn die
Eltern krank werden, einen Unfall haben oder sich im Alter nicht mehr
um die eigenen Belange kümmern können? Sind die Kinder abgesichert? 
Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat die 
wichtigsten Fakten zum Thema Vorsorge zusammengestellt.
   Welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Patient 
sich dazu selbst nicht mehr äußern kann, kann er vorher 
selbstbestimmt in einer Patientenverfügung festlegen. Wichtig zu 
wissen: Der Ehepartner oder die Kinder sind nicht automatisch 
gegenüber den Ärzten bevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann
jeder zusätzlich regeln, wer im Falle eines Falles für ihn 
entscheiden soll. Der Bevollmächtigte stellt dann sicher, dass die 
Patientenverfügung auch beachtet wird. Die Vollmacht kann aber auch 
noch viel weiter gehen. Finanztip empfiehlt, genau festzulegen, für 
welche Bereiche die Vollmacht gelten soll.
   Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so setzt das Amtsgericht einen 
Betreuer ein. Meist ist dies ein Familienangehöriger. Mit der 
Betreuungsverfügung lässt sich der Betreuer aber schon von vornherein
festlegen. Der Betreuer wird vom Gericht überprüft, der 
Bevollmächtigte hingegen nicht. Deshalb erklärt 
Finanztip-Rechtsexpertin Britta Beate Schön: "Eine umfassende 
Vorsorgevollmacht sollte ich nur jemandem ausstellen, dem ich voll 
und ganz vertraue."
   Bei Krankheit und auch im Todesfall übernehmen Großeltern, Paten 
und nahe Verwandte nicht automatisch die elterliche Fürsorge. Eltern 
können in einer Sorgerechtsverfügung bestimmen, wer sich um  die 
minderjährigen Kinder kümmern soll.
   Jeder kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst 
bestimmen, wer ihn beerben soll und wer nicht. Hat der Erblasser 
nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge, die in vielen 
Familien zu einer gerechten Verteilung des Nachlasses führt. Der 
Nachlass geht dem Gesetz nach vor allem an die Ehepartner und die 
Kinder. Hat jemand keine Nachkommen, dann erben je nach 
Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Wer sein Vermögen anders
verteilen möchte, kann dies in einem Testament regeln. Nahe 
Angehörige haben aber Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der 
Erblasser sie enterbt hat. Für Ehepaare oder eingetragene 
Lebenspartner eignet sich ein gemeinschaftliches Testament. Welche 
Dinge zu bedenken sind, falls ein naher Angehöriger verstirbt, hat 
Finanztip in einer Checkliste zusammengestellt.
   Weitere Informationen
Ratgeber Patientenverfügung: 
http://www.finanztip.de/patientenverfuegung/ 
Ratgeber Vorsorgevollmacht: 
http://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/ 
Ratgeber Sorgerechtsverfügung: 
http://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/ 
Checkliste Testament: 
http://www.finanztip.de/testament-checkliste/ 
Checkliste Todesfall: 
http://www.finanztip.de/todesfall/
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Datum: 23.03.2016 - 07:00 Uhr
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