Wertsachen im Keller: Leichte Beute für Einbrecher / R+V-Infocenter: Versicherungsschutz hängt von der Art des Kellers ab
(ots) - Fahrräder, Skier oder Werkzeug: Viele Mieter 
bewahren im Keller all das auf, was in der Wohnung keinen Platz 
findet. Doch bei einem Einbruch können die Besitzer nicht immer auf 
Entschädigung hoffen. "Ob und in welchem Umfang die 
Hausratversicherung einspringt, hängt von der Art des Kellerraums ab 
und wie das Hab und Gut darin vor Diebstahl geschützt ist", sagt 
Hanna Harsche, Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie 
rät, grundsätzlich keine wertvollen Gegenstände im Keller zu lagern.
   Alle fünf Minuten sind Einbrecher in Deutschland aktiv - und sie 
wissen, dass auch in vielen Kellern etwas zu holen ist. Oft haben sie
hier leichtes Spiel. "In Mehrfamilienhäusern sind abgetrennte 
Bretterverschläge die Regel. Meistens lassen sich die Schlösser 
leicht knacken, oder die Einbrecher treten einfach die Bretter ein", 
so R+V-Expertin Harsche.
   Zwar gehören die Gegenstände aus dem Keller zum Hausrat und sind 
deshalb auch über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt 
aber nur, wenn der Keller abgetrennt und abgeschlossen ist. Und bei 
Kellerverschlägen gibt es weitere Einschränkungen. "Wenn die 
Einbrecher wertvolle Sachen durch die Bretter sehen können, gilt das 
als grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung die Entschädigung 
möglicherweise kürzen", erklärt Hanna Harsche. "Das ist vergleichbar 
mit Autoaufbrüchen: Wenn das Laptop offen auf dem Rücksitz liegt, ist
das fast eine Einladung an Diebe."
   Die R+V-Expertin rät Mietern deshalb, ihren Keller zu überprüfen: 
Was können Fremde von außen sehen? Wie weit stehen die Latten 
auseinander? Eine einfache Maßnahme ist, den Keller von innen 
"blickdicht" zu machen, also mit Platten oder Stoffen zu behängen. 
Zusätzlich können die Besitzer die Gegenstände selbst sichern, also 
beispielsweise das Fahrrad abschließen oder Werkzeug in einem Schrank
mit Schloss deponieren. Wertvolle Gegenstände gehören gar nicht in 
den Keller.
   http://www.infocenter.ruv.de
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Datum: 02.03.2016 - 07:15 Uhr
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