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Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen / R+V-Infocenter: Verbotsklauseln im Mietvertrag sind überwiegend ungültig - Mieter müssen Schimmel vorbeugen

ID: 1313784


(ots) - Frisch gewaschene Kleidung auf dem Wäscheständer
in der Wohnung: Das ist vielen Vermietern ein Dorn im Auge. Sie
befürchten, dass sich durch die Feuchtigkeit Schimmel bildet - und
verbieten deshalb per Mietvertrag oder Hausordnung, die Wäsche in den
eigenen vier Wänden zu trocknen. Doch eine solche Klausel ist in der
Regel nicht rechtens. "Waschen gehört zu den Kernbereichen des
Wohnens", sagt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V
Versicherung.

Bei normalen Wäschemengen ist das Trocknen in der Wohnung oder auf
dem Balkon grundsätzlich erlaubt. "Das gilt auch, wenn ein
Trockenboden oder eine Waschküche vorhanden sind", so R+V-Experte
Rempel. Zudem kann niemand von den Mietern verlangen, dass sie sich
einen elektrischen Wäschetrockner zulegen. Allerdings haben die
Bewohner auch Pflichten. Sie müssen zum Beispiel ausreichend lüften,
damit die Feuchtigkeit aus der Wäsche abziehen und sich an Wänden und
Decken kein Schimmel bilden kann. Entstehen durch das Wäschetrocknen
Feuchtigkeitsschäden, haftet der Mieter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wäsche nicht in fensterlosen Badezimmern oder kalten,
unbeheizten Zimmern trocknen.
- Regelmäßiges kurzes Stoßlüften befördert feuchte Luft nach
draußen.
- Waschmaschinen mit hoher Schleuderdrehzahl helfen, die
Feuchtigkeit erheblich zu reduzieren.

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Datum: 18.02.2016 - 05:45 Uhr
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