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Apotheker begrüßen Gesetzesinitiative zu ärztlich verordnetem Cannabis

ID: 1310353


(ots) - Apotheker fordern seit langem, dass medizinisch
notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Dieses
Anliegen hat der Gesetzgeber jetzt aufgegriffen. Im Januar 2016 wurde
ein Referentenentwurf des ''Gesetzes zur Änderung
betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften'' bekannt. "Es
ist wichtig, dass Patienten Cannabis in kontrollierter
pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen können, wenn sie
es aus medizinischen Gründen brauchen. Es ist konsequent, wenn die
Krankenkassen diese Medikamente auch erstatten", sagt Dr. Andreas
Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist in
ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass es
verschiedene Cannabis-Sorten gibt, die sich hinsichtlich ihres
Gehalts der verschiedenen Inhaltsstoffe und damit auch in ihrer
Wirkung unterscheiden. Ärzte sollten daher bei Verordnung von
Cannabis-Blüten auf dem Rezept aus Gründen der
Arzneimitteltherapiesicherheit die Dosierung und damit auch die Sorte
angeben.

Kiefer ist gleichzeitig Vorsitzender der Kommission des DAC/NRF
(Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium). Das
DAC/NRF arbeitet derzeit intensiv an der Entwicklung einer
Monographie für Cannabis. "Wir werden Qualitätsanforderungen
definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten",
sagt Kiefer. "Cannabis als ''Joint'' zu rauchen - egal ob zusammen mit
Tabak oder alleine - ist zur Krankheitsbehandlung aus Apothekersicht
nicht akzeptabel. Das Rauchen von Tabak ist zudem immer
gesundheitsschädlich."

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,




u.sellerberg(at)abda.de

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Datum: 09.02.2016 - 04:15 Uhr
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