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Damit das neue Jahr nicht in Chaos versinkt / Silvesterfeuerwerk richtet Jahr für Jahr große Schäden an - welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? (FOTO)

ID: 1297425


(ots) -
Tipps für den Alltag

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit
Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der
Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer
die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur
Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen
Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und
unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht
gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer
mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kategorie F2
und ein CE-Kennzeichen darf nur zu Silvester und nur von volljährigen
Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der
Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können
auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die
Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten. Wer
selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter
gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der
Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest und hat der
sich nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden des Feuerwerks
gehalten, muss er in der Regel haften. Doch zeigt die Praxis: Es ist
eher selten, dass man weiß, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung,
kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt
übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden
behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger
natürlich zurück.





Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die
durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein
Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist
dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings
lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man
Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an
den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer
den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden
in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen
sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung.
Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall
verursacht hat.

Übrigens, selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte,
können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine
private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen
Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die
viele Privatleute nicht erfüllen können.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: (09561) 96-2084
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de

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Datum: 23.12.2015 - 05:00 Uhr
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