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Sicherer Silvester-Spass / Wann darf man böllern? Wer darf welche Feuerwerkskörper zünden? Und wer haftet bei Schäden? Die DVAG gibt Tipps für einen guten Rutsch ins Jahr 2016 (FOTO)

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(ots) -
Man sieht''s gelassen, zuckt zusammen oder hat gar Angst:
Vielerorts kracht und pfeift es schon vor der Silvesternacht.
Zulässig ist dies nicht. Zwar liegen die Raketen und Böller bereits
ab dem 29. Dezember in den Verkaufsregalen. Gezündet werden dürfen
diese aber erst in der Zeit zwischen dem 31. Dezember und dem 1.
Januar. Je nach Stadt und Gemeinde kann das genaue Zeitfenster
variieren. Am besten erkundigt man sich hier also vorab. Wichtig, vor
allem für Eltern: Nur ausgewählte Feuerwerkskörper sind auch für
Kinder zulässig. Hier wird zwischen Kleinfeuerwerk (Kategorie II, ab
18 Jahren) und Kleinstfeuerwerk (Kategorie I, ab 12 Jahren)
unterschieden. Letzteres umfasst zum Beispiel Wunderkerzen sowie
Tischfeuerwerk und darf im Gegensatz zur Kategorie II das ganze Jahr
benutzt werden. Wer gegen eine der Regelungen verstößt, riskiert ein
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Doch was passiert, wenn trotz eines bedachten Umgangs ein Unfall
geschieht, der Verletzungen oder teure Schäden nach sich zieht?
"Silvester ist leider nicht nur Feier- sondern auch Unfallzeit. Darum
sollte der Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfall- und
Hausratversicherung umfassen und jeweils an die persönlichen
Verhältnisse angepasst sein", raten die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG).

Private Haftpflichtversicherung - falls ein Gast Schaden anrichtet

Beschädigt ein Gast auf einer Silvesterparty einen Gegenstand oder
verletzt gar eine Person folgenschwer, greift die private
Haftpflichtversicherung. Jedoch zahlt die Versicherung nur, wenn
nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Zudem stufen Versicherungen es
unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit ein, wenn Eltern ihre
minderjährigen Kinder mit Knallern unbeaufsichtigt lassen.

Private Unfallversicherung - falls es zu schweren Verletzungen




kommt

Erfährt jemand durch einen Knaller eine schwere Brandverletzung
oder gar Schlimmeres, hilft die private Unfallversicherung dem
Betroffenen. Sie kommt zum Beispiel für die Kosten eines Umbaus der
Wohnung oder für Hilfsmittel und Therapien auf. Dinge, die eine
gesetzliche Krankenversicherung generell nicht übernimmt.

Hausratversicherung - falls ein Feuerwerkskörper die Einrichtung
beschädigt

Verirrt sich eine Silvesterrakete in eine Wohnung und beschädigt
die Inneneinrichtung wie Möbel, Bilder und Teppiche, übernimmt in der
Regel die Hausratversicherung die Kosten im Rahmen der vereinbarten
Deckungssumme.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
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Datum: 22.12.2015 - 05:52 Uhr
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