Gefährliches Rückwärtsfahren: Bei einem Unfall Teilschuld möglich / R+V-Infocenter: Autofahrer haben Sorgfaltspflicht - auf Autobahnen drohen hohe Bußgelder und Fahrverbot
(ots) - Knapp die Einmündung verpasst und in aller Eile 
ein Stück zurückgesetzt: Wer dabei einen Unfall verursacht, bekommt 
unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen - selbst wenn er 
eigentlich Vorfahrt hatte. "Wer rückwärts fährt, muss laut 
Straßenverkehrsordnung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Denn 
andere Verkehrsteilnehmer können eine solche plötzliche 
Richtungsänderung oft nicht absehen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte 
beim Infocenter der R+V Versicherung. Zusätzlich sind hohe Bußgelder 
möglich.
   Welchem Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall wie viel Schuld 
zugesprochen bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab. "Dabei spielen 
verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell die 
Beteiligten gefahren sind und wie die Straße beschaffen ist", so 
R+V-Experte Walter. Der Rückwärtsfahrer muss aber zusätzlich mit 
einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger 
Verkehrssünderkartei rechnen. Auf Autobahnen sind es sogar bis zu 290
Euro Bußgeld, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Hier rät der 
R+V-Experte dazu, unbedingt bis zur nächsten Ausfahrt weiterzufahren.
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Datum: 17.12.2015 - 05:15 Uhr
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