Sommerreifen im Winter: drastische Bußgelder im Ausland / ADAC: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld in Österreich möglich
(ots) - Nach den ersten Schneefällen in weiten Teilen 
Deutschlands sind Winterreifen jetzt Pflicht. Wer trotz winterlicher 
Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein 
Bußgeld bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Winterreifenmuffel 
kommen damit hierzulande relativ günstig weg: In anderen europäischen
Ländern sind die Strafen teils deutlich höher. Der ADAC hat die 
wichtigsten Regeln und Bußgelder im Ausland zusammengestellt.
   In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen 
Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs 
sein. Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es hingegen in der 
Schweiz. Autofahrern drohen aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten
Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. In 
Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.
   In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder
vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: 
Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme
ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle 
Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet 
Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus 
vorgeschrieben.
   In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die 
Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die 
Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert 
werden.
   Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von 
mindestens 4 Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für 
deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber 
lediglich 1,6 Millimeter Profil.
   Autofahrern, die trotz der Winterreifenpflichten mit Sommerpneus 
unterwegs sind, drohen teils drastische Bußgelder. In Tschechien 
werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 
338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen bis 
zu 5.000 Euro betragen.
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johannes.boos(at)adac.de
      
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Datum: 08.12.2015 - 05:30 Uhr
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