Fußgänger und Radfahrer: In der Dunkelheit helle Kleidung Pflicht / TÜV Rheinland: Reflektoren sorgen für Sicherheit / Warnwesten und spezielle Schutzkragen für Kinder bei TÜV Rheinland (FOTO)

(ots) - 
   Sehen und gesehen werden, muss in der dunklen Jahreszeit die 
Devise der Verkehrsteilnehmer lauten. "Gerade Radfahrer und Fußgänger
verschluckt in den frühen Morgen- und Abendstunden leicht die 
Dämmerung. Sie sollten deshalb möglichst helle, am besten mit 
reflektierenden Materialien versehene Kleidung tragen, um von 
Autofahrern frühzeitig wahrgenommen zu werden", sagt Hans-Ulrich 
Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: "Gute 
Dienste leisten Warnwesten, die es in jeder TÜV Rheinland-Prüfstelle 
gibt." Hier erhalten Eltern für ihre Kinder auch spezielle 
reflektierende Schutzkragen zum Überstülpen. Der Handel bietet 
außerdem Reflektoren in den verschiedensten Formen als Aufnäher oder 
Anstecker an. Für mehr Sicherheit sorgen auch Schuhe mit 
Reflexstreifen.
   Schulterblick beim Abbiegen 
   Autofahrer sollten bereits vor dem Abbiegen in der Dunkelheit 
besonders auf Radfahrer und Fußgänger achten. Dabei den 
Seitenstreifen oder Bürgersteig sorgfältig beobachten. "Wichtig ist 
hier der Schulterblick. Nur so ist sichergestellt, dass sich keine 
Personen im toten Winkel befinden", betont Sander. Fußgänger können 
darüber hinaus mit einer Taschenlampe auf sich aufmerksam machen. 
Dabei den Lichtkegel auf den Boden richten und keinesfalls den 
Autofahrer blenden.
   Rückstrahler am Fahrrad vorgeschrieben 
   Radfahrer sollten sicherstellen, dass die Beleuchtungsanlage des 
Velos vorschriftsmäßig und intakt ist. "Zwar ist eine herkömmliche 
Dynamo-Anlage erlaubt, wesentlich mehr Sicherheit bietet jedoch ein 
Dauerlicht - besonders im Stand", betont TÜV Rheinland-Fachmann 
Sander. Außerdem müssen am Fahrrad die vorgeschriebenen Reflektoren 
vorne (weiß), hinten (rot) sowie in den Pedalen und zwischen den 
Speichen (gelb) angebracht sein. Zudem leisten Schutzhelme mit 
reflektierenden Elementen gute Dienste.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und 
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im 
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.11.2015 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1288284
Anzahl Zeichen: 1903
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 18 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fußgänger und Radfahrer: In der Dunkelheit helle Kleidung Pflicht / TÜV Rheinland: Reflektoren sorgen für Sicherheit / Warnwesten und spezielle Schutzkragen für Kinder bei TÜV Rheinland (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG fahrradfahrerimdunkeln.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







