Versicherungsschutz gratis / Saisonkennzeichen werden oft genutzt: Während der Außerbetriebsetzung schützt die Ruheversicherung Auto und Motorrad (FOTO)

(ots) - 
   Zeit schlafen zu gehen: Viele Cabrios und Motorräder verschwinden 
spätestens im November von der Straße. Sie werden vorübergehend außer
Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr bei schönem wieder Wetter 
hervorgeholt. Wer nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich 
nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit 
Saisonkennzeichen kein Problem. Knapp 750.000 Pkw- und 1,2 Millionen 
Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr 
Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der 
Zulassungsstelle anzumelden. Mit Beginn der neuen Saison kann sich 
der Fahrer ins Auto setzen, Gas geben und losfahren. Der 
Saisonzeitraum bleibt bis zur endgültigen Abmeldung von Jahr zu Jahr 
gültig.
   Aber nicht nur das: Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt, wie 
die HUK-COBURG mitteilt, der Versicherungsschutz nicht völlig. 
Während des Stilllegungszeitraums besteht in der Kfz-Versicherung 
eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der 
Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich dann zum Tragen, wenn 
auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin das Erdreich 
verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern zum 
Beispiel Vermieter oder Kommune deshalb Schadenersatz, wäre das ein 
Fall für die Versicherung.
   Die Ruheversicherung kann auch eine Teilkasko-Versicherung (TK) 
miteinschließen, vorausgesetzt die Versicherung bestand schon vor der
Ruhephase. Wichtig wird die Ruheversicherung in der TK vor allem, 
wenn Winterstürme schwere Gegenstände durch die Luft wirbeln, die 
dann das Kraftfahrzeug beschädigen. Aber auch Themen wie Motorbrand 
durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer 
wieder eine Rolle.
   Um von der kostenlosen Ruheversicherung zu profitieren, muss es 
sich beim Winterquartier entweder um einen Raum oder zumindest um 
einen umfriedeten Abstellplatz handeln. Umfriedung kann heißen, der 
Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein 
Carport für diesen Zweck nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens 
mit einer Kette sichern.
Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de
      
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Datum: 12.11.2015 - 06:29 Uhr
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