Stichtag 30.11.: So sparen Autobesitzer beim Kfz-Versicherungswechsel
(ots) - Der November ist traditionell der Monat des 
Kfz-Versicherungswechsels. Laut einer Umfrage von TNS Emnid ziehen 13
Prozent der Autohalter einen Kfz-Versicherungswechsel in Betracht. 
Diesen 5,7 Millionen Autohaltern empfiehlt das Einkaufsratgeberportal
Sparwelt.de (http://www.sparwelt.de) auf folgende Punkte zu achten:
   Kündigung muss bis zum 30.11. eingegangen sein
   Die Kündigungsfrist für einen Wechsel ist der 30. November. Bis zu
diesem Tag muss dem bisherigen Kfz-Versicherer die schriftliche 
Kündigung vorliegen. Trifft sie danach ein, können Autobesitzer nur 
auf die Kulanz der Versicherungsgesellschaft hoffen. Leitet man den 
Wechsel zu einem neuen Anbieter über ein Tarifvergleichsportal ein, 
übernimmt in vielen Fällen der neue Versicherungsanbieter die 
Kündigung der alten Versicherung.
   Mehrere Vergleichsportale nutzen und Wechselbonus berücksichtigen
   Es lohnt sich, seinen Versicherungstarif jährlich mit anderen 
Angeboten zu vergleichen. Tarifvergleichsportale erleichtern diesen 
Vergleich. Sparwelt.de-Chefredakteur Daniel Engelbarts warnt 
allerdings: "Keines der bekannten Tarifvergleichsportale listet alle 
vorhandenen Kfz-Versicherungen. Deshalb empfiehlt es sich, mindestens
zwei der großen Portale wie Tarifcheck24 oder Verivox zu nutzen und 
die Ergebnisse zu vergleichen".
   Engelbarts zufolge lohnt es sich auch zu prüfen, ob man durch den 
Versicherungswechsel noch einen Wechselbonus wie einen Tank- oder 
Wertgutschein erhält. Manche Vergleichsportale bieten diesen zum 
Beispiel in Zusammenarbeit mit E-Mail-Anbietern und Ratgeberseiten 
wie Web.de, Gmx.de oder Sparwelt.de an.
   Nachverhandeln statt Versicherungswechsel
   Haben sich die vereinbarten Konditionen, wie Fahrleistung, das 
Alter oder die Anzahl der Fahrer dauerhaft geändert oder wurden 
zwischenzeitlich weitere Policen bei derselben 
Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, können Tarife günstiger 
werden. "Versicherer können sogenannte Taschenrabatte von 10 bis 20 
Prozent vergeben", weiß Daniel Engelbarts. "Bieten Versicherungen für
Neukunden besonders günstige Konditionen an, lohnt es sich 
nachzuhaken, ob man als Bestandskunde nicht dieselben Konditionen 
erhalten kann", so Engelbarts weiter.
   Sonderkündigungsrecht nach 30.11.
   Kommt es im Rahmen eines laufenden Vertrages zu einer Änderung der
Vertragsbedingungen, einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung, 
besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, eine Kündigung ist auch
nach dem 30. November möglich. In der Regel haben Versicherungsnehmer
in diesem Fall eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
   Weiterführende Informationen und Materialien
   - Weitere Informationen zum Tarifvergleich: 
     http://www.sparwelt.de/kfz-versicherungswechsel
   Über Sparwelt.de
   Sparwelt.de ist ein unabhängiges und redaktionell geführtes 
Einkaufsratgeberportal. Dessen 30-köpfige Redaktion bietet 
Verbrauchern u. a. Ratgeberbeiträge, Testberichte und Produktnews. 
Darin erfahren Leser, wie sie sicher und einfach sparen können. 
Tagesaktuelle, von der Redaktion geprüfte und aufbereitete 
Sonderangebote und Rabattgutscheine aller bekannten Onlineshops 
finden Konsumenten in den Rubriken Schnäppchen und Gutscheine. Das 
Portal finanziert sich über Vermittlungsprovisionen, die es von 
Händlern erhält, wenn Verbraucher Angebote nutzen und Gutscheine 
einlösen.
Pressekontakt:
Paul Peters
Leiter Public Relations
Telefon: (030) 921064-267
E-Mail: presse(at)sparwelt.de
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.11.2015 - 04:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1284060
Anzahl Zeichen: 850
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 42 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stichtag 30.11.: So sparen Autobesitzer beim Kfz-Versicherungswechsel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Sparwelt.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







