Herbststürme bringen Autofahrer ins Schlingern / ADAC-Tipps bei Wind und Sturm - Teilkaskoversicherung greift bei Unwetterschäden, hat aber ihre Grenzen
(ots) - Jahreszeitbedingt müssen sich Autofahrer auf 
windige Tage einstellen. Häufig werden Fahrzeuge durch herabfallende 
Dachziegel, Fassadenteile, Baugerüste oder abgerissene Äste 
beschädigt. Wer in solchen Fällen keine Kfz-Teilkaskoversicherung 
hat, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Allerdings, so warnt der ADAC,
hat die Teilkasko bei Unwettern auch ihre Grenzen:
   Beulen am geparkten Wagen oder ein beschädigter Frontbereich nach 
einer Kollision mit einem umgestürzten Baum muss der Fahrzeughalter 
notfalls mit Angaben des Wetteramts nachweisen. Grund: Zum Zeitpunkt 
der Beschädigung muss der Wind mindestens Stärke 8 gehabt haben. 
Prallt ein Auto gegen einen bereits längere Zeit auf der Straße 
liegenden Baum, geht der Fahrer bei der Teilkaskoversicherung leer 
aus. In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko.
   Schäden nach Unwettern sollten Autofahrer umgehend ihrer 
Teilkaskoversicherung melden. Diese ist auch dann die richtige 
Adresse, wenn der betroffene Autofahrer eine Vollkaskoversicherung 
abgeschlossen hat, denn bei der Teilkasko findet keine Rückstufung 
statt. Außerdem ist die Selbstbeteiligung dort oftmals geringer. Auf 
keinen Fall sollten geschädigte Autofahrer ohne Absprache mit dem 
Versicherer einen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren 
lassen. Sie könnten in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben, 
weil der Versicherer das Weisungsrecht hat.
   Bei Sturm gibt es laut ADAC einige Fahrtipps zu beachten:
- Geschwindigkeit verringern - wer von einer Böe erfasst wird, kann 
bei niedrigem Tempo deutlich einfacher gegenlenken.
- Auf Brücken und in Waldschneisen ist die Gefahr besonders groß, 
deshalb auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten.
- Besondere Vorsicht beim Überholen von Lkws und Bussen: Aus dem 
Windschatten kommend, wird das Auto nach dem Überholen vom Seitenwind
erfasst.
- Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der 
größeren Aufprallfläche die Wirkung des Sturms. Besonders anfällig 
für Seitenwind sind Wohnmobile, Wohnwagengespanne, Busse und Lkw.
   Einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten 
Bäumen oder Baufirmen haben Autofahrer nur, wenn dem "Verursacher" 
eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden 
kann. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Eigentümer 
nachweisen, dass er regelmäßig prüft, ob die Ziegel noch fest sitzen.
Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, den Zustand ihrer Bäume zu 
kontrollieren. Morsches Geäst muss entfernt werden. Auch in diesem 
Fall muss der Besitzer des Baums nachweisen, dass er dieser 
Verpflichtung nachgekommen ist. Wird ein Fahrzeug durch einen Bauzaun
oder ein Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller, wenn er 
diese Einrichtungen nicht fachgerecht gesichert hat. 
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Datum: 11.11.2015 - 04:00 Uhr
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