businesspress24.com - Entscheidung des Bundestags verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Mensch
 

Entscheidung des Bundestags verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention

ID: 1282556


(ots) - Medienmitteilung des Vereins
DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion
Deutschland) e.V. und DIGNITAS - Menschenwürdig leben -
Menschenwürdig sterben, Forch-Zürich, Schweiz

Die Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid
als Form der Sterbehilfe nach dem fraktionsübergreifenden
Gruppenantrag Brand/Griese mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln,
verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische
Menschenrechtskonvention. DIGNITAS ruft deshalb den deutschen
Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit
und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu
verweigern. Sollte er es in Verletzung des Grundgesetzes und seines
Amtseids dennoch unterzeichnen, wird DIGNITAS diese gegen den Willen
einer Mehrheit von über 80 % der Bevölkerung getroffene und somit
undemokratische Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe anfechten.

Unter dem Namen DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig
sterben bestehen zwei gemeinnützige Vereine; der eine in der Schweiz,
gegründet am 17. Mai 1998, der andere in Deutschland, gegründet am
26. September 2005. Beide setzen sich ein für Palliativversorgung,
Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung und das vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durch Urteil vom 20.
Januar 2011 bestätigte Menschenrecht ein, selber entscheiden zu
dürfen, wann und wie jemand stirbt. Mit ihrer ergebnisoffenen
Beratung helfen sie mit, unbedachte Suizidversuche zu vermeiden.
Kontakt: info(at)dignitas.ch



Pressekontakt:
DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion
Deutschland) e.V., Schmiedestrasse 37, 30151 Hannover

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Postfach
17, 8127 Forch-Zürich, Schweiz




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Jung: Verfolgte brauchen unseren Schutz
Institut empfiehlt Ausbau von Benachrichtigungspflichten und Stärkung der unabhängigen Aufsicht über Staats- und Verfassungsschutz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.11.2015 - 07:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1282556
Anzahl Zeichen: 3454

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hannover und Forch/Zürich


Telefon:

Kategorie:

Menschenrechte


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 34 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entscheidung des Bundestags verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

DIGNITAS (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von DIGNITAS



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 127


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.