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Mallorca, Frankreich, USA: Langzeiturlaub im Ruhestand / Inwiefern Wechselkurse, Wohnsitz oder Reiseziel den Rentenbezug und Versicherungsschutz von Senioren beeinträchtigen können, erklärt die DVAG (FOTO)

ID: 1282005


(ots) -
Immer mehr Senioren gehen länger auf Reisen und verbringen vor
allem die kalten Wintermonate im warmen Süden. Inwiefern dabei
Wechselkurse, Wohnsitz oder Reiseziel die Rentenbezüge und den
Versicherungsschutz beeinträchtigen können, erklärt die DVAG.

Endlich mal länger als nur zwei oder drei Wochen am Stück
verreisen? Was für die meisten Berufstätigen ein Traum bleibt, ist
für immer mehr Senioren Realität: Im vergangenen Jahr ließen sich
laut Deutscher Rentenversicherung rund 170.000 Ruheständler ihre
monatlichen Bezüge ins Ausland überweisen - 18 Prozent mehr als noch
2008. Und das bei nahezu gleichbleibender Rentnerzahl. Planen
Senioren einen längeren Auslandsaufenthalt, sollten sie nicht nur
sichergehen, dass ihre Rentenbezüge weiterhin ausgezahlt werden,
sondern auch gemeinsam mit Experten ihren Kranken- und
Pflegeversicherungsschutz überprüfen.

Rentenbezug

Verbringen Senioren mehrere Monate am Stück im Ausland, laufen die
Rentenauszahlungen normal weiter. Vorausgesetzt, der sogenannte
"gewöhnliche Aufenthalt", das heißt der Wohnsitz, ist während dieser
Zeit weiterhin in Deutschland gemeldet. Wenn allerdings bei
Rentenüberweisungen ins Ausland durch Gebühren oder
Wechselkursverluste zusätzliche Kosten entstehen, muss der Empfänger
diese selbst tragen.

Krankenversicherung

"Keine Reise in andere Länder ohne Auslandskrankenversicherung -
dieser Grundsatz ist umso ratsamer bei längeren Aufenthalten. Denn
die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen außerhalb Europas so gut
wie keine Behandlungskosten", erklären die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). Und selbst im europäischen Ausland ist ein
hundertprozentiger Schutz nicht gewährleistet: So geht zum Beispiel
ein medizinisch notwendiger Rücktransport oder die Behandlung durch




einen Privatarzt auf Kosten des Versicherten. Hiervor schützt eine
Auslandskrankenversicherung. Allerdings nur, wenn der Versicherte vor
Reisebeginn nicht absehen konnte, dass diese Behandlung während der
Reise notwendig sein wird. Die üblichen Auslands-Angebote für
ungefähr zehn Euro pro Jahr und Person gelten ausschließlich für
kurze Reisen von maximal sechs bis acht Wochen. Bei
Langzeitaufenthalten wird es schnell um einiges teurer, insbesondere
wenn das Reiseziel in den USA oder Kanada liegt. Egal ob lange oder
kurze Reise: Einige Anbieter nehmen ab einem gewissen Alter keine
Versicherten mehr neu auf oder berechnen einen sogenannten
Alterszuschlag. "Wir empfehlen Senioren bei der Suche nach dem
passenden Auslandskrankenschutz darauf zu achten, ab welchem Alter
der Versicherer den Alterszuschlag erhebt", raten die Experten der
DVAG. Besonders über 60-Jährige können durch einen Preisvergleich
mehrere hundert Euro einsparen. Der Preis allein sollte allerdings
nicht entscheiden: Zu günstige Tarife haben oft Mängel - zum Beispiel
werden Leistungen für chronische Erkrankungen teilweise
ausgeschlossen. Übrigens: Auch bei der Krankenversicherung spielt der
Wohnsitz eine Rolle. Manche Auslandskrankenversicherungen greifen
nicht in Ländern, in denen der Versicherte einen Wohnsitz angemeldet
hat - auch wenn es nur ein Zweitwohnsitz ist.

Pflegeversicherung

Viele Pflegebedürftige, insbesondere mit Pflegestufe 1, sind noch
in der Lage zu reisen. Sie können sich in der Regel darauf verlassen,
dass auch bei Auslandsaufenthalten das frei verwendbare Pflegegeld
weitergezahlt wird. Aber aufgepasst: In einigen Ländern außerhalb der
EU, wie zum Beispiel der Türkei oder Marokko, ist damit nach sechs
Wochen Schluss. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung im Ausland
meist nicht die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen, wie etwa
die Hilfe beim Waschen oder Anziehen. "Wer also in Deutschland bisher
Pflegesachleistungen bezogen hat, sollte vor längeren Auslandsreisen
rechtzeitig prüfen lassen, ob ein Wechsel auf das sogenannte
Pflegegeld sinnvoller ist", so die DVAG-Experten.



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Datum: 05.11.2015 - 07:01 Uhr
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