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Mayer: Nachrichtendienste können auch weiterhin Auskünfte zur Terrorismusbekämpfung einholen

ID: 1281891


(ots) - Bekämpfung des islamistischen Terrorismus hat nach
wie vor hohe Priorität

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und
dritter Lesung das "Gesetz zur Verlängerung der Befristung von
Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" beschlossen.
Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Mit dem heute beschlossenen Gesetz können Nachrichtendienste für
ihre Ermittlungen auch weiterhin Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen,
Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einholen. Die
Regelungen wurden hauptsächlich nach den terroristischen Anschlägen
vom 11. September 2001 eingeführt. Ohne das Gesetz wäre diese
Möglichkeit zum Ende des Jahres ausgelaufen. Damit reagieren wir auf
die fortbestehende Bedrohung durch den internationalen islamistischen
Terrorismus. Er gefährdet das friedliche Zusammenleben der Menschen
in unserem Land und die zentrale Herausforderung für die
Sicherheitsbehörden Deutschlands.

Der dem Gesetz und der hierdurch erfolgenden Verlängerung der
Befugnisse zugrunde liegende Evaluierungsbericht hat gezeigt, dass
die Befugnisse von unseren Nachrichtendiensten äußerst maßvoll und
streng den rechtlichen Vorgaben entsprechend eingesetzt wurden. So
sind etwa im gesamten Jahr 2014 lediglich 33 Anordnungen zur
Einholung von Verkehrsdatenauskünften bei
Telekommunikationsunternehmen ergangen. Dabei konnten jedoch wichtige
Erkenntnisse gewonnen werden. Unter anderem wurde so einer Person die
Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung
nachgewiesen."



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Datum: 05.11.2015 - 09:40 Uhr
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