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Patientenschützer fordern Verbot organisierter Selbsttötungsangebote

ID: 1265561


(ots) - Die Suizidbeihilfe muss grundsätzlich straffrei
bleiben, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Nur
organisierte Suizidangebote sollten verboten werden, heißt es in
einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages. Dieser
tagt am Mittwoch (23.9.) zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. Es dürfe
nicht mehr als nötig gesetzlich geregelt werden, so die
Patientenschützer, deren Stellungnahme an alle Bundestagsabgeordneten
ging (http://ots.de/CN9Bu).

"Die Suizidbeihilfe ist seit 140 Jahren straffrei. Das hat sich
bewährt", so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Wenn ein naher
Verwandter seinem Angehörigen aus Gewissensgründen beim Suizid hilft,
müssen dies Staat und Gesellschaft akzeptieren." Eine solidarische
Gesellschaft müsse jedoch eingreifen, wenn der Suizid eines Menschen
organisiert gefördert werde. Solche Fälle geschäftsmäßiger
Suizidbeihilfe gebe es seit Jahren. "Der Tod aus den Gelben Seiten
drängt Menschen zum Suizid - besonders Depressive, Schwerstkranke,
Pflegebedürftige und Lebenssatte. Die Sogwirkung wird zunehmen. Daher
muss der Bundestag diese geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe
stellen", fordert Brysch.

Die Patientenschützer empfehlen den Gesetzentwurf der Abgeordneten
Brand/Griese/Vogler. Das Modell unterbinde geschäftsmäßige
Suizidbeihilfe - ohne nahestehende Personen zu kriminalisieren. Auch
schaffe der Entwurf kein Sonderrecht für Ärzte. "Wir brauchen keine
Fachärzte für Suizidbeihilfe", so Brysch. Deshalb lehnen die
Patientenschützer den Vorschlag der Gruppe um Peter Hintze ab. Der
Staat dürfe die Suizidbeihilfe nicht zu einer ärztlichen
Dienstleistung machen (Übersicht Gesetzentwürfe:
http://ots.de/LKlY4).

"Organisierte Tötungsangebote schaffen sich ihre Nachfrage", so
Brysch. Dies zeige sich in der Schweiz, in Belgien und den




Niederlanden. Gäbe es in Deutschland ähnliche Angebote, könnte die
Zahl der organisierten Tötungen auf bis zu 23.000 jährlich ansteigen
(http://ots.de/cqaeC).



Pressekontakt:
Alexander Ebert
(0231) 7380715
ebert(at)patientenschuetzer.de
www.stiftung-patientenschutz.de


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Datum: 22.09.2015 - 06:00 Uhr
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