businesspress24.com - Verbessertes Wahlrecht für Mütter: Mehr Mitsprache bei der Auswahl der richtigen Kurklinik
 

Verbessertes Wahlrecht für Mütter: Mehr Mitsprache bei der Auswahl der richtigen Kurklinik

ID: 1245132


(ots) - Das Müttergenesungswerk begrüßt die Stärkung des
Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten bei Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen, das mit dem "Gesetz zur Stärkung der
Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)" am 24.
Juli in Kraft getreten ist. Krankenkassen sind nun ausdrücklich
verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht bei Mütter- und
Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie bei Vater-Kind-Maßnahmen zu beachten.
Zu den sogenannten "berechtigten Wünschen" bei der Wahl einer
geeigneten Kurklinik gehören die Berücksichtigung von
Schwerpunktmaßnahmen zum Beispiel bei einer Krebserkrankung oder bei
Trauer, der Wunsch nach einer konfessionellen Klinik, spezifische
Therapieangebote oder besondere Angebote der Kinderbetreuung.

Zwar haben Krankenkassen nach wie vor das Recht, die Klinik
vorzuschlagen, aber sie haben nun auch die Pflicht, das Wunsch- und
Wahlrecht zu beachten, das heißt, Versicherte müssen einer von der
Krankenkasse ausgewählten Klinik nicht zustimmen. "Wir freuen uns
über die neue Gesetzesregelung. Das Müttergenesungswerk hat sich
nachdrücklich dafür eingesetzt, das Wunsch- und Wahlrecht auch bei
Vorsorgemaßnahmen zu stärken", sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin
des Müttergenesungswerkes. "Wir empfehlen Müttern und Vätern, die
eine Kurmaßnahme zur beantragen, schon im Antrag die Klinik
anzugeben, in der die Maßnahme stattfinden soll."

Krankenkassen müssen diesen Wunsch berücksichtigen oder
gegebenenfalls eine Ablehnung begründen. Eine Ablehnung allein aus
wirtschaftlichen Gründen - wenn beispielsweise die ausgewählte Klinik
einen höheren Tagessatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene
Klinik hat - ist nicht ausreichend. Darüber hinaus hat der
Gesetzgeber festgelegt, dass eventuelle Mehrkosten bei diesen mütter-
und väterspezifischen Maßnahmen nach § 24 und § 41 SGB V nicht von




den Versicherten zu zahlen sind.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern und Vätern, sich in
einer der rund 1.300 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden
kostenlos beraten zu lassen.Informationen zu Kurmaßnahmen unter:
www.muettergenesungswerk.de.



Pressekontakt:
Bettina Müller
Leiterin Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63 - 10115 Berlin
Tel.: 030 330029-14
mueller(at)muettergenesungswerk.de


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Datum: 31.07.2015 - 04:24 Uhr
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Gesundheitswesen - Medizin


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