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Sicherheit auch bei Blitzeinschlag / ADAC: Vorsicht nur bei Wohnwagen aus reinem Kunststoff

ID: 1234031


(ots) - Bei Sommergewittern, die für heute angekündigt
sind, können Blitze aus heiterem Himmel einschlagen, lange bevor das
Unwetter da ist. Die gute Nachricht: Autofahrer sind auch dann
geschützt, wenn ein Blitz direkt ins Auto einschlägt. Das Fahrzeug
wirkt wie ein Faradayscher Käfig und die Entladung, die bis zu
einigen hundert Millionen Volt erreichen kann, fließt über die
Gitterstruktur des Blechgehäuses in den Boden.

Auch bei Cabrios funktioniert das "Prinzip Faraday" -
vorausgesetzt das Fahrzeug ist geschlossen. In nahezu jeder
Verdeck-Konstruktion gibt es Metallstangen, die einen Einschlag zum
Boden ableiten. Auch Windschutzscheibenrahmen, Überrollbügel und
Verdeck-Mechanik wirken mit.

Vorsicht ist allerdings bei Wohnwagen und Wohnmobilen geboten, die
aus reinem Kunststoff bestehen, wie etwa Wohnmobile in GFK-Bauweise:
Sie bieten keinen Schutz. Eine Aluminium-Außenhaut oder eine
Kunststoff-Beplankung auf einem Metall-Gerippe wirken bei Wohnmobilen
jedoch ebenfalls wie ein "Faradayscher Käfig".

Bahnt sich ein Gewitter an, sollten Camper offene Fenster, Türen
und Klappdächer schließen und die Bettnische meiden. Geschirr spülen
oder duschen ist tabu. Das 230-V-Kabel, außen am Wagen angebracht,
sollte wegen der Überspannungsgefahr abgezogen werden. Camper sollten
zudem keine metallischen Teile der Einrichtung anfassen und mit dem
Kopf nicht in den Bereich des Dachs kommen. Einen sicheren
Aufenthaltsort bietet in jedem Fall die Fahrerkabine.

Trotz der Sicherheit sollten Autofahrer bei einem Gewitter keinen
erhöhten Parkplatz aufsuchen, die Fenster sowie das Schiebedach
schließen und alle Antennen (soweit möglich) einziehen. Im Innenraum
sollten Metallteile, die mit der Karosserie in Verbindung stehen,
nicht berührt werden.

Sollte ein Blitz einschlagen, könnte das Auto leicht beschädigt




werden. Bei Versuchen in Hochspannungs-Labors wurden Brandspuren am
Lack sowie quer über die Reifenflanken feststellt. Schäden aus der
direkten Einwirkung des Blitzschlags auf das Fahrzeug sind meist
versichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht.

Für Zweiradfahrer und Fußgänger gilt: Exponierte Stellen und die
Nähe zu hohen Objekten (Bäume, Masten) meiden. Sofern möglich, sollte
man unter Brücken Schutz suchen und vom Motorrad Abstand zu halten.
Auf einem freien Feld sollte eine "Kauerstellung" (Füße zusammen)
eingenommen werden.

Dass durch einen Blitzschlag die Airbags auslösen, mobile Navis an
der Windschutzscheibe Schaden nehmen oder Reifen platzen, ist dem
ADAC nicht bekannt. Auch zu einer besonderen Gefährdung für E-Autos
sowie Fahrzeuge aus Carbon oder Kunststoff liegen derzeit keine
Fakten vor.

Manchmal hagelt es auch beim Gewitter. Sollte ein Auto dadurch
beschädigt werden, sind die Kosten in der Regel durch die
Teilkasko-Versicherung abgedeckt.

In diesem Fall sollte zunächst die Versicherung über den Schaden
informiert werden, die einen Gutachter schickt. Anders als bei einem
Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte in der
Kaskoversicherung keinen eigenen Sachverständigen einschalten.

Vor der Reparatur sollte der Versicherte auch prüfen, ob eine
Werkstattbindung vereinbart worden ist, weil er dann zu einer
vorgegebenen Kfz-Werkstätte gehen muss. Gibt es
Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens
oder die Art der Reparatur, wird dies ein Sachverständigenverfahren
klären.

Diese Presseinformation sowie zwei Grafiken finden Sie online
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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: 089 7676-2956
eMail: katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 03.07.2015 - 04:56 Uhr
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