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R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr / Parken im Halteverbot: In Sonderfällen erlaubt

ID: 1216525


(ots) - Nach dem Ausmisten den Sperrmüll ins Auto laden
und dabei im eingeschränkten Halteverbot stehen? Nicht länger als
drei Minuten - das meint laut einer Studie des Kfz-Direktversicherers
R+V24 rund die Hälfte der Deutschen. Doch wer sein Fahrzeug be- oder
entlädt, darf sich auch im eingeschränkten Halteverbot etwas mehr
Zeit lassen. "Das Ein- und Ausräumen des Autos ist ein Sonderfall",
sagt Andreas Tepe von R+V24. "Allerdings ist dies kein Freibrief zum
längeren Parken. Das Laden sollte zügig passieren und nicht Stunden
dauern."

Nach drei Minuten wird aus Halten Parken - und im eingeschränkten
Halteverbot stehende Fahrer müssen den Platz wieder räumen. Anders
sieht es beim Sperrmüll einladen, vor Urlauben mit viel Gepäck oder
dem Ausladen der neuen Waschmaschine aus. "Voraussetzung ist: Der
Fahrer hat die aktuelle Verkehrslage im Blick und kann sein Fahrzeug
jederzeit schnell wegfahren", so Andreas Tepe von R+V24. Zudem muss
das Aus- und Einladen für mögliche Verkehrskontrollen erkennbar sein.
"Wer ein gerade leergeräumtes Auto nicht direkt umparkt, riskiert
möglicherweise einen Strafzettel."

Sondergenehmigung für Umzüge

Falls vor der Haustür weder freie Parkplätze noch eingeschränkte
Halteverbote existieren: Für einen anstehenden großen Umzug können
Betroffene in vielen Städten bei den lokalen Behörden oder bei
Umzugsunternehmen eine Sondergenehmigung einholen. Dann dürfen sie
entweder selbst mobile Halteverbotsschilder aufstellen oder
ausnahmsweise in einem absoluten Halteverbot stehen - sofern sie
dadurch nicht den Verkehr gefährden. Ansonsten ist im absoluten
Halteverbot aber jedes kurze Stehen, auch unter drei Minuten,
weiterhin tabu.

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Datum: 26.05.2015 - 06:38 Uhr
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