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Jetzt online: BGB.Kommentar.de bei Jusmeum.de recherchierbar

ID: 1200402

München, den 17.04.2015. Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Kommentierungen des frei verfügbaren Gesetzeskommentars zum Zivilrecht nun auch bei Jusmeum recherchierbar sind.

Beispiel: Kommentierung zu § 2057 BGB
Link: http://www.jusmeum.de/gesetz/BGB/Buch5-Abschnitt2-Titel4-Untertitel1-%C2%A72057


(businesspress24) - Jusmeum.de ist ein soziales Netzwerk zum Thema Recht und vernetzt Anwälte und Mandanten. Jusmeum.de bietet Bundesgesetze, eine Entscheidungssammlung mit über 230.000 Urteilen sowie Sekundärliteratur für Rechtsexperten und Laien.

Dr. Timo Ehmann, Geschäftsführer von Jusmeum.de: "Wir freuen uns außerordentlich über die neue Content-Partnerschaft. Mit den hochwertigen Kommentierungen zum Zivilrecht von BGB.Kommentar.de haben wir nun einen zusätzlichen hervorragenden Service in unseren Trefferlisten. Unserem Ziel, der wichtigste Sammelpunkt für alle juristischen Informationen zu werden, sind wir damit wieder ein Stück näher gekommen.

„Die leserorientierte Verbreitung der Fachinhalte eines Gesetzeskommentars zum BGB für Bürger, Mandanten und Juristen wird damit weiter erhöht" erklärt Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Thomas v. Göler.

Zum Hintergrund
BGB.Kommentar.de ist der erste kostenfreie Internet-Kommentar zum BGB von Dr. von Göler Kommentare, der Ende 2014 mit etlichen Kommentierungen veröffentlicht wurde. 2015 wird zusätzlich ein Internetkommentar zum GmbHG auf Deutsch und Englisch herausgegeben und ebenfalls mit Kommentierungen für den Rechtsverkehr und den Leserkreis der juristischen Experten wie Rechtsanwälte, Richter, Justitiare versehen.

Jusmeum.de ist ein soziales Netzwerk zum Thema Recht und vernetzt Anwälte und Mandanten. Jusmeum.de existiert seit 2010 und hat mehr als 20.000 Mitglieder.




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Tel. 089 / 820 859-50
Fax 089 / 820 859-59
E-Mail TvG(at)Karriere-Jura.de

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Datum: 17.04.2015 - 03:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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