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VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?

ID: 1400237

Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Weiter wird die Frage untersucht: ob in diesem Fall eine D&O-Versicherung greifen wird?

VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?

(businesspress24) - In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals.
Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegenüberstellung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sicht gewählt.

Die Case Study wurde in Zusammenarbeit folgender Fachmedien erstellt: Director`s Channel, Management-Blog der Wirtschaftswoche, GmbHG-Kommentar.

Sie ist hier zu finden:
http://kommentar.de/causavw/Teil2/index.html

Die erste Case-Study wurde bereits sehr positiv aufgenommen und ist hier zu finden:
http://www.kommentar.de/causavw/index.html



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Bereitgestellt von Benutzer: KarriereJura
Datum: 14.11.2016 - 05:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1400237
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München


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Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.11.2016

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