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Garagen als notwendiger Stellplatz: Gerümpel raus, Auto rein / R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage - bei Zweckentfremdung Bußgeld möglich

ID: 1178415


(ots) - Fahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel:
In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien - und das Auto
steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. Zwar dürfen
Besitzer ihre Garage normalerweise auch als Abstellkammer oder
Hobbywerkstatt nutzen, in den Bauordnungen der Bundesländer gibt es
aber Ausnahmen. "Gemeinden können entscheiden, dass Garagen
''notwendige Stellplätze'' sind", sagt Olaf Reinicke, Jurist beim
Infocenter der R+V Versicherung. "Das soll den öffentlichen
Verkehrsraum entlasten."

In diesem Fall gehören neben einem Kraftfahrzeug höchstens Zubehör
wie Reifen oder ein Wagenheber in die Garage. Wer sich nicht daran
hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. "Denn der Besitzer ändert die
Nutzung, und dazu benötigt er eine Genehmigung." R+V-Experte Reinicke
rät Garagenbesitzern, sich am besten vorab beim zuständigen Bauamt zu
erkundigen, ob ihre Garage ein "notwendiger Stellplatz" ist oder ob
sie diese auch für andere Zwecke nutzen können.

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Datum: 26.02.2015 - 05:15 Uhr
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