Gemeinsame Pressemitteilung von BAH und IKAM: Kinderarzneimittel- Zusatznutzen sollte grundsätzlich anerkannt werden
(ots) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner 
Sitzung am 19. Februar 2015 einen Beschluss zur frühen 
Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit PUMA-Zulassung (Wirkstoff 
Propranolol) gefasst. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 
e.V. (BAH) und die Initiative Arzneimittel für Kinder (IKAM) 
begrüßen, dass der G-BA einer von drei Patientengruppen und damit 
erstmalig einem Wirkstoff einen erheblichen Zusatznutzen zugesprochen
hat. Erfreulich ist, dass trotz der besonderen Aufwendungen, die 
Studien an Kindern erfordern, aussagekräftige Daten ermittelt und nun
vom G-BA berücksichtigt werden konnten.
   Der BAH und die IKAM regen aber weiterhin an, dass im Rahmen der 
frühen Nutzenbewertung von Kinderarzneimitteln der Zusatznutzen als 
belegt angesehen werden sollte, wenn diese das nach europäischem 
Recht gesonderte Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei den sogenannten PUMA-Arzneimitteln handelt es sich um gezielte 
Weiterentwicklungen nicht mehr patentgeschützter Wirkstoffe für die 
Anwendung bei Kindern.
   "Die Zulassung eines Kinderarzneimittels ist zurecht mit hohen 
regulatorischen Anforderungen verbunden. Um eine PUMA-Zulassung zu 
erhalten, muss der Hersteller - zusätzlich zu dem bereits 
zugelassenen "Erwachsenenarzneimittel" - umfangreiche pädiatrische 
Studien und Konzepte bei der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) 
vorlegen. Mit dem Erhalt einer PUMA-Zulassung ist der Zusatznutzen 
des Kinderarzneimittels bereits bewiesen. Daher sollte der 
Zusatznutzen nicht in einem weiteren Verfahren erneut belegt werden 
müssen. Vielmehr sollte die frühe Nutzenbewertung des G-BA nur noch 
das Ausmaß des Zusatznutzens bewerten", fordert Dr. Martin Weiser, 
BAH-Hauptgeschäftsführer.
   "Gemeinsames Ziel aller Beteiligten sollte es sein, möglichst gute
Zugangsvoraussetzungen für Kinderarzneimittel zu schaffen. Wie bei 
den Arzneimitteln zur Behandlung seltener Krankheiten, sogenannten 
Orphan Drugs, ist davon auszugehen, dass es für die Behandlung bei 
Kindern und Jugendlichen keine therapeutisch gleichwertige 
Alternative gibt. Daher ist eine erteilte PUMA-Zulassung als 
Zusatznutzen in der pädiatrischen Bevölkerungsgruppe anzuerkennen", 
so der IKAM-Vorsitzende Dr. Markus Rudolph.
   Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie unter www.bah-bonn.de. 
   Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist mit 
über 450 Mitgliedern der größte Industrieverband im 
Arzneimittelsektor. Er ist Ansprechpartner von Politik, Behörden und 
Institutionen und ein starkes Bindeglied zwischen den verschiedenen 
Interessensgruppen im gesundheitspolitischen Sektor.
   Die "Initiative Arzneimittel für Kinder" wurde vom BAH ins Leben 
gerufen und ist als gemeinnütziger Verein eingetragen. Träger der 
Initiative sind Mitglieder aus der Arzneimittelindustrie, der 
Apothekerschaft, der Forschung sowie der BAH. Unterstützt wird die 
Vereinsarbeit von einem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat.
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Datum: 20.02.2015 - 04:56 Uhr
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