BVDVA: "Pille danach" als Vehikel zur Stimmungsmache gegen den Arzneimittelversand
(ots) - Der Bundesrat hat sich heute im 
Gesundheitsausschuss zu der Änderung der 
Arzneimittelverschreibungsverordnung beraten. Konkret geht es um die 
Aufhebung der Rezeptpflicht für die sogenannte "Pille danach". Neben 
dem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums haben einige
Länder den Antrag eingebracht, die "Pille danach" nicht für den 
Versand freizugeben. Begründung: keine sofortige Verfügbarkeit und 
mangelnde Beratung
   Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken verwahrt sich gegen 
den unterschwelligen Vorwurf, eine versendende Apotheke berate nicht 
genügend. Das Gegenteil ist der Fall: Versandapotheken schneiden seit
Jahren nicht schlechter ab, als die reine Vor-Ort-Apotheke. Das 
Argument der nicht sofortigen Verfügbarkeit im konkreten Fall des 
Notfallkontrazeptivums bei einem Bezug über den Versand läuft genauso
ins Leere. Eine sehr zeitnahe Einnahme, wie es die medizinische 
Indikation vorsieht, ist bei Nicht-Bevorratung zu Hause in keinem 
Fall möglich.
   "Es wird einmal mehr oder weniger geschickt suggeriert, dass die 
Apotheke vor Ort das alleinige Mittel der Wahl darstellt. Fakt ist, 
dass das Medikament vor Ort aber auch nicht unbedingt sofort 
erhältlich ist, weil es i.d.R. über den Großhandel bestellt werden 
muss. Hier wird einseitig zum Nachteil eines Vertriebsweges Stimmung 
gemacht, was aber den Patienten nicht dienlich ist," sagt Christian 
Buse, Vorsitzender des BVDVA. "Auf das Argument der angeblich 
mangelnden Beratung kann man gar nicht mehr ernsthaft eingehen, da 
spricht die Faktenlage für sich. Aber: Was spricht denn dagegen, dass
sich Frauen nach eingehender Beratung mit einem Notfallkontrazeptivum
über den Versandhandel bevorraten? Sollen sie im Notfall darauf 
hoffen, dass die Apotheke die Pille danach vorrätig hat?" Fragt Buse 
rhetorisch. Letztlich sieht der BVDVA in dieser Diskussion einen 
weiteren Versuch, den seit Jahren etablierten Arzneimittelversand an 
den Pranger zu stellen. Das zeige schon die Begrifflichkeit 
"Internetapotheke".
   Über den BVDVA 
   Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004
Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen 
Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und 
politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und 
Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen 
Qualität der pharmazeutischen Versorgung im 
Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische 
Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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Udo Sonnenberg
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Datum: 18.02.2015 - 09:01 Uhr
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