PIP-Brustimplantate: Deutsches Gericht weist weitere Klage gegen TÜV Rheinland ab / Entscheidung im Einklang mit allen bisherigen Entscheidungen deutscher Gerichte in dieser Sache
(ots) - Gestern hat das Landgericht Essen die Klage einer 
Frau aus Unna gegen mehrere Beklagte, darunter das 
Universitätsklinikum Essen, die Brenntag GmbH, die Société Allianz, 
sowie die TÜV Rheinland LGA Products GmbH ("TÜV Rheinland"), 
abgewiesen. Damit hat das Landgericht Essen eine weitere Klage gegen 
TÜV Rheinland im Zusammenhang mit Brustimplantaten von Poly Implant 
Prothèse ("PIP") für unbegründet gehalten - wie alle deutschen 
Gerichte, die in dieser Sache bislang entschieden haben.
   "Das heutige Urteil hat ein weiteres Mal bestätigt, dass TÜV 
Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und 
im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen 
hat", sagte Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die 
Prozessbevollmächtigte von TÜV Rheinland.
   Die französische Herstellerfirma der PIP-Brustimplantate hatte die
zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden und TÜV Rheinland
als so genannte Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die 
betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland nicht 
erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten 
Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können. TÜV
Rheinland ist hierfür nicht verantwortlich.
   Dies haben bereits verschiedene deutsche Gerichte bestätigt, 
insbesondere am 30. Januar 2014 das Pfälzische Oberlandesgericht 
Zweibrücken. Auch das Landgericht Paris hat am 29. September 2014 
eine Schadensersatzklage gegen TÜV Rheinland abgewiesen. Das 
Landgericht Marseille hatte im Rahmen eines Strafverfahrens in 
Frankreich zudem bereits am 10. Dezember 2013 die Verantwortlichen 
von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen Frauen sowie zulasten
von TÜV Rheinland zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
   Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten 
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial 
verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des TÜV Rheinland 
vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier, 
Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche 
Verwendung des Silikons von NuSil zur Verfügung gestellt. Zum 
Zeitpunkt der Audits durch TÜV Rheinland hat PIP das Silikon von 
NuSil am Standort vorgehalten. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung 
abweichender Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert.
   Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle 
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen, 
aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach 
Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland 
die Zertifikate für PIP ausgesetzt.
   TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von 
Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen 
an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. 
Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und die dort 
handelnden Personen gestellt.
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Datum: 10.02.2015 - 06:21 Uhr
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