Appell an den Gesetzgeber: Rechtssicherheit schaffen für Spenderkinder UND Spender
(ots) - Im Hinblick auf die heutige Entscheidung des BGH 
weist der Leiter der Erlanger Samenbank, Dr. med. Andreas Hammel, 
darauf hin, dass spätestens seit 2000 alle Behandlungsdaten zur 
Samenspende in Deutschland sowohl von Kinderwunschärzten, als auch 
von Samenbanken aufbewahrt werden, damit Spenderkinder ihr 
Auskunftsrecht geltend machen können.
   Auch sind alle Samenspender seit dieser Zeit und in vielen Fällen 
schon früher darüber informiert, dass sie nicht anonym bleiben und 
die Kinder ein Recht auf Kenntnis der Identität des Samenspenders 
haben. Die meisten Samenspender der Erlanger Samenbank sehen dies als
selbstverständlich an und stehen einem späteren Treffen mit 
Nachkommen aus ihrer Samenspende offen gegenüber.
   Dennoch besteht in vielen Bereichen weiterhin Rechtsunsicherheit.
   So verbleibt die Dokumentation dieser wichtigen Daten allein in 
den Händen von Privatleuten, also Ärzten und Samenbankbetreibern. 
Unklar ist, wo und von wem diese sensiblen Daten aufbewahrt werden, 
wenn Arztpraxen oder Samenbanken erlöschen.
   Ebenso sind Samenspender theoretisch nicht vollständig vor 
unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüchen von Spenderkindern 
geschützt. Auch wenn bis heute noch NIEMALS in Deutschland ein Fall 
bekannt wurde, in dem ein Spenderkind nach medizinischer Behandlung 
versucht hätte, die Vaterschaft des Samenspenders feststellen zu 
lassen.
   Es ist dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber endlich handelt
und den Samenspender rechtsverbindlich von theoretisch bestehenden 
Unterhalts- und Erbforderungen freistellt.
   Auch sollten Väter nach einer Samenspende nicht Väter zweiter 
Klasse sein, die sich der Möglichkeit ausgesetzt sehen, dass ihr Kind
später die Vaterschaft anfechten kann. Dies widerspricht dem 
Gleichheitsgrundsatz, da beispielsweise rechtskräftig adoptierte 
Kinder nicht die Möglichkeit haben, die Vaterschaft des Adoptivaters 
anzufechten.
   1. Wir Ärzte der Erlanger Samenbank fordern, dass die 
Dokumentation der Spenderdaten auf ein zentrales deutschlandweites 
Melderegister übertragen wird, an das sich Menschen wenden können, um
langfristig und sicher Auskunft über Ihre genetische Herkunft zu 
erfahren.
   2. Wir fordern, dass der Gesetzgeber regelt, in welcher Form 
Spenderkinder das Auskunftsrecht über ihre genetische Herkunft 
wahrnehmen können. Genügen Angaben zu körperlichen und sozialen 
Merkmalen oder sind hier zu jedem Zeitpunkt Angaben zur 
Identität/Wohnort des Spenders gemeint.
   3. Wir fordern, dass Samenspender gesetzlich vor 
Unterhaltsforderungen von Müttern oder Spenderkindern geschützt 
werden.
Pressekontakt:
Dr. med. Andreas Hammel
Frauenarzt
Gynäkologische Endokrinologie & Reproduktionsmedizin
Ärztlicher Leiter der Erlanger Samenbank
 
Erlanger Samenbank der ivf-Gesellschaft zur Förderung der
Reproduktionsmedizin mbH
Nägelsbachstraße 12
91052 Erlangen
0160/95920693
Telefon 09131/89 84 11
Fax 09131/89 84 12
E-Mail: info(at)erlanger-samenbank.de
http://www.erlanger-samenbank.de
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 28.01.2015 - 11:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1165973
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Erlangen
Telefon:
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 37 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Appell an den Gesetzgeber: Rechtssicherheit schaffen für Spenderkinder UND Spender
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Erlanger Samenbank (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







