Heilberufe nicht unter Generalverdacht stellen / KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
(ots) - Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur 
Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist unnötig, da bereits
vorhandene Sanktionsinstrumente ignoriert werden, anstatt diese 
auszubauen, bemängeln Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 
und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
   Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Statt die 
Heilberufe unter Generalverdacht zu stellen und das Land 
flächendeckend mit Sonderstaatsanwaltschaften zu überziehen, sollte 
der Gesetzgeber vielmehr die Möglichkeiten der 
Selbstverwaltungskörperschaften stärken, um die wenigen schwarzen 
Schafe im Gesundheitswesen, die es im Übrigen in allen Bereichen der 
Gesellschaft gibt, noch konsequenter sanktionieren zu können. Zudem 
sollte die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und 
Staatsanwaltschaften gefördert und entsprechende Schnittstellen 
verbessert werden."
   "Es gibt bereits sehr etablierte berufs- und sozialrechtliche 
Sanktionierungsmöglichkeiten", ergänzt BZÄK-Präsident Dr. Peter 
Engel. "Das zahnärztliche Berufsrecht greift umfassend. Damit steht 
Bestechlichkeit auch jetzt schon unter Strafe - bis hin zum Entzug 
der Approbation, was einem Berufsverbot gleichkommt. Mehr 
Rechtsaufwand löst nicht das Problem, sondern schafft nur Mehraufwand
für alle."
   KZBV und BZÄK gehen einer Null-Toleranz-Politik nach. Jeder 
Rechtsbruch ist einer zu viel und wird im Interesse von Versicherten 
und Patienten unnachgiebig verfolgt.
Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer 
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse(at)bzaek.de
      
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Datum: 28.01.2015 - 10:13 Uhr
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