FREIE WÄHLER und Bund der Steuerzahler fordern, dass die Ausweisung von Steigerwald-Flächen als ''geschützter Landschaftsbestandteil'' zurückgenommen wird
(ots) - Der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion,
Hubert Aiwanger, traf sich heute zu einem Informationsgespräch mit
Rolf von Hohenhau, dem Präsidenten des Bundes der Steuerzahler
Bayern. Thema des Gesprächs war unter anderem die Ausweisung von über
700 Hektar Waldfläche im Steigerwald als ''geschützter
Landschaftsbestandteil''. Diese äußerst umstrittene Entscheidung des
früheren Bamberger Landrats Günther Denzler (CSU) müsse rückgängig
gemacht werden, da ansonsten Hunderttausende Euro an Steuergeld
verschwendet würden.
Von Hohenhau sieht in dieser Vorgehensweise, wie sie im
Steigerwald praktiziert wurde, einen klaren Angriff auf das private
Eigentum und warnt: "Wehret den Anfängen. Eigentum ist keine
Spielwiese für Ideologen".
"Es ist moralisch verwerflich, die jetzt schon praktizierte,
schonende Bewirtschaftung im Steigerwald nicht zu akzeptieren und
totale Stilllegung zu fordern, gleichzeitig aber Holz aus gerodeten
Urwäldern Südamerikas zu importieren", so Aiwanger.
Pressekontakt:
Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION im Bayerischen
Landtag
Dirk Oberjasper
Maximilianeum
81627 München
Tel.: +49 (0) 89 / 41 26 - 29 41
E-Mail: Dirk.Oberjasper(at)FW-Landtag.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.11.2014 - 09:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1136355
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Umwelttechnologien
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 24 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"FREIE WÄHLER und Bund der Steuerzahler fordern, dass die Ausweisung von Steigerwald-Flächen als ''geschützter Landschaftsbestandteil'' zurückgenommen wird
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).