TÜV SÜD-Tipp: Zutatenliste als sicherer Überblick für Verbraucher
(ots) - Verpackungen sollen das Lebensmittel schützen, den
Verbraucher informieren und den Kunden zum Kauf des Produktes 
animieren. Doch viele Verbraucher sind skeptisch - stimmt wirklich, 
was vorne und hinten drauf steht? Die Frage ist ebenso verständlich 
wie auch schwierig zu beantworten. Das Kleingedruckte kann helfen. 
Die Zutatenliste ist eine gesetzlich  geregelte Informationsquelle 
auf verpackten Lebensmitteln. TÜV SÜD-Experten raten Verbrauchern 
deshalb, es für den schnellen Überblick über die Inhaltsstoffe 
verstärkt zu nutzen.
   In der Fülle von Verpackungsinformationen ist es für Viele nicht 
leicht, kurz und knapp einen Überblick über die Zusammensetzung des 
Lebensmittels zu bekommen. Die Zusammensetzung aber macht im 
Wesentlichen den Geschmack und die Qualität aus sowie in Folge auch 
den Preis des Produktes. "Das Zutatenverzeichnis liefert wichtige 
Kerninformationen, wenn es darum geht, sich über die stofflichen 
Qualitäten des Lebensmittels zu informieren", sagt Dr. Andreas 
Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. Der Gesetzgeber 
schreibt grundsätzlich vor, dass Aussagen auf Verpackungen inhaltlich
richtig sein müssen und den Verbraucher nicht in die Irre führen 
dürfen. Hersteller haben jedoch bei der Aufmachung von Verpackungen 
auch viele Gestaltungsfreiheiten, was sich in einer kaum zu 
überblickenden Zahl von werblichen Elementen auf Packungen ablesen 
lässt.
   Die Hersteller verwenden für ihre Produkte gerne phantasievolle 
Produktnamen, und liefern die rechtlich korrekte Verkehrsbezeichnung 
in einer kleingedruckten textlichen Ergänzung. Viel mehr 
Informationen sind im Zutatenverzeichnis enthalten: In mengenmäßig 
absteigender Reihenfolge des Gewichtes, in denen sie verwendet 
wurden, finden Verbraucher alle wesentlichen im Endprodukt 
enthaltenen Zutaten der Rezeptur. Daxenberger dazu: "Stoffe, die an 
den ersten Positionen stehen, sind die  Hauptbestandteile des 
Lebensmittels. Hier sieht man schnell, ob das Lebensmittel z.B. viel 
Energie hat oder welche wertbestimmenden Zutaten das Produkt 
enthält." Die häufigsten Allergieauslöser müssen unabhängig von ihrer
Menge gekennzeichnet sein. Beispiele sind glutenhaltiges Getreide, 
Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse oder Sojabohnen. Sie müssen ab 
Dezember 2014 auch für lose Ware angegeben werden. Das Regelungswerk 
für Lebensmittelverpackungen ist jedoch viel umfangreicher, als dass 
man es im Supermarkt eindeutig und vergleichend zu anderen Produkten 
schnell erfassen könnte.
   Beispielsweise müssen Zusatzstoffe, die in einzelnen Zutaten 
enthalten sind, aber im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr 
haben, nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden - was viele 
Verbraucher-institutionen kritisieren. Die Zutatenliste ist dennoch 
für den schnellen Überblick unerlässlich. Da die Packungsgröße keine 
Rückschlüsse auf die inhaltliche Menge zulässt, ist außerdem die 
Füllmenge eine verpflichtende Angabe. Zur zweifelsfreien 
Rückverfolgbarkeit ist auch der Name und die Anschrift des 
produktverantwortlichen Unternehmens unerlässlich. Nährwertangaben 
machen bereits heute fast alle Hersteller, verpflichtend müssen diese
erst ab Dezember 2016 auf jeder Verpackung zu finden sein.
   Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine weitere wichtige 
Kerninformation für den Großteil der Lebensmittel. Um Verbraucher zu 
informieren, wie lange das Produkt mindestens ohne Qualitätsverlust 
genossen werden kann, ist dieses in aller Regel notwendig. Ausnahmen 
sind sehr lang haltbare Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig. Die 
Erweiterung dieser Ausnahmen z. B. um trockene Nudeln, Reis und Tee 
wird derzeit  diskutiert, um das ungerechtfertigte Wegwerfen von 
Lebensmitteln zu vermindern. Häufig sind Lebensmittel nach Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums noch uneingeschränkt verzehrsfähig. Anders 
ist das bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie z. B. verpacktes 
Hackfleisch: Hier fordert der Gesetzgeber ein "Verbrauchsdatum". Nach
dessen Ablauf sollte der Verbraucher das Produkt nicht mehr 
verzehren, da er selbst meist nicht beurteilen kann, ob sich danach 
nicht etwa Krankheitserreger vermehrt haben und das Lebensmittel noch
sicher ist.
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Datum: 30.06.2014 - 04:00 Uhr
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