Garantie Hebel Plan ´08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co.KG wird liquidiert
CLLB Rechtsanwälte fordern Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern und Anlageberatern nach Urteil für Anleger
(businesspress24) - München, Berlin 26.06.2014: In den letzten Tagen erreichte die Anleger des „Garantie Hebel Plans ´08“ ein Rundschreiben, in dem die Anleger über die Liquidation des Fonds und die Aussetzung der Kündigungsmöglichkeit informiert wurden
Wie CLLB Rechtsanwälte mitteilen, hat das Landgericht Leipzig die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH („GGV“) bereits zum Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG („Garantiehebelplan Fonds“) verurteilt.
Im Jahre 2012 hatte die S+K Gruppe um die inhaftierten Manager Marc-Christian Schraut und Daniel Fritsch die CIS Deutschland AG erworben und damit auch Zugriff auf das Vermögen des Garantiehebelplan Fonds erhalten. Die CIS Deutschland AG hat in der Folge Gelder des Fonds in andere Unternehmen der S&K Gruppe investiert, so dass Anleger befürchten, große Teile ihrer Anlage zu verlieren.
Vor diesem Hintergrund eröffnet die Verurteilung der „GGV“ zur Zahlung zur Zahlung von Schadensersatz die Möglichkeit, Investitionen in den Fonds doch noch vollständig zurückzuerhalten, so Rechtsanwalt Ralph Burgwald von CLLB Rechtsanwälte. Das Landgericht Leipzig begründete die Verurteilung der GGV damit, dass diese gegen ihre Pflicht zur Aufklärung der Anleger über die Risiken des Fonds verstieß. Als Gründungsgesellschafterin habe die GGV Anleger hierüber vorab informieren müssen. Dabei sei sie auch, so das Gericht, für Fehlverhalten von mit dem Vertrieb beauftragen Firmen verantwortlich. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein Mitarbeiter der Carpe Diem Vertriebsgesellschaft mbH den Garantiehebelplan Fonds für die Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch um unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der Rechtsprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht Leipzig verurteilte die GGV daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen.
Die GGV konnte sich auch nicht unter Hinweis auf das vom klagenden Anleger unterschriebene Beratungsprotokoll entlasten. Darin wurde zwar auf die Rechtsauffassung des BGH verwiesen, das Landgericht Leipzig sah es jedoch als erwiesen an, dass der Berater diesen Hinweis als „rein theoretisch“ und die darin genannten Risiken als „ausgeschlossen“ bezeichnet habe. Damit, so das Gericht, seien die Risikohinweise im Beratungsprotokoll „entwertet“. Daneben kommen Ansprüche gegen Anlageberater in Betracht, falls diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt haben.
CLLB Rechtsanwälte haben zwischenzeitlich für Anleger Schadensersatz von der GGV gefordert. CLLB empfiehlt daher allen Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken informiert wurden.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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Datum: 26.06.2014 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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