businesspress24.com - Wie vermiete ich meine Eigentumswohnung richtig? - Teil 3 Schlüsselübergabe
 

Wie vermiete ich meine Eigentumswohnung richtig? - Teil 3 Schlüsselübergabe

ID: 1068943

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.


(businesspress24) - Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, was Sie bei der Schlüsselübergabe beachten sollten:

Bevor Sie den Schlüssel an die neuen Mieter übergeben, lassen Sie sich auf jeden Fall die erste Rate der Kaution auf das von Ihnen eingerichtete Mietkautionskonto überweisen. Zuvor müssen Sie den Schlüssel nicht herausgegeben. Das ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich zulässig und unbedingt anzuraten. Die gesamte Kaution sollte mindestens die höchstzulässige Summe von 3 Nettokaltmieten umfassen.
Sie sollten die Schlüssel für die zu vermietende Wohnung auch nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter herausgeben.

Schließlich empfehle ich Ihnen dringend, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Darin sollte der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Vermietung festgehalten werden, also ob die Wohnung renoviert ist oder wann sie das letzte Mal renoviert wurde oder auch in welchem Zustand sich die Bodenbeläge befinden. Am besten begehen Sie die leere Wohnung mit einem Zeugen und fertigen eine Fotodokumentation an.

Lesen Sie alle Zählerstände der vorhandenen Medien wie Strom, Wasser und Heizung ab und notieren diese auf dem Übergabeprotokoll. Auch hiervon können Sie Fotos anfertigen. Besprechen Sie dieses Übergabeprotokoll bei der Übergabe der Wohnung mit dem Mieter und lassen Sie ihn das Übergabeprotokoll unterschreiben.

Für die eigentliche Schlüsselübergabe sollten Sie sich auch vorbereiten. Eine Möglichkeit ist, die einzelnen Schlüssel im soeben beschriebenen Übergabeprotokoll zu beschreiben und aufzuzählen. Eine andere Möglichkeit ist ein Schlüsselprotokoll. Legen Sie alle Schlüssel, die Sie dem Mieter geben wollen (also dazu gehören: zwei Briefkastenschlüssel, zwei Hauseingangsschlüssel, zwei Wohnungstürschlüssel, zwei Kellerschlüssel und vielleicht ein Müllschlüssel) auf den Kopierer und kopieren die Schlüssel auf eine DIN A 4 -Seite. Davon fertigen Sie eine weitere Kopie an und vermerken noch das Datum. Anschließend lassen Sie den Mieter bei der Übergabe der Schlüssel erst nachzählen und dann auf einer Kopie unterschreiben. Diese Kopie nehmen Sie zu Ihrer Mieterakte, die weitere Kopie händigen Sie dem Mieter aus - mit den Schlüsseln.





Bei Befolgen der Tipps zum Thema "Wie vermiete ich meine Eigentumswohnung richtig?" können Sie sicher sein, dass Möglichste getan zu haben, um eine angenehme und faire Zukunft mit Ihrem neuen Vertragspartner vorbereitet und gestaltet zu haben.


Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt(at)mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens: Ablauf der Güteverhandlung (Serie - Teil 3)
Kiesewetter: NSA-Sachverständige bestätigen rechtmäßiges Verhalten des BND
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.06.2014 - 06:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1068943
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 88 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wie vermiete ich meine Eigentumswohnung richtig? - Teil 3 Schlüsselübergabe
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck&Willkomm



 

Who is online

All members: 10 564
Register today: 1
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 70


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.