businesspress24.com - Europawahl 2014: Wahlrecht nur einmal ausüben
 

Europawahl 2014: Wahlrecht nur einmal ausüben

ID: 1062301


(ots) - Gleiches Wahlrecht für alle - das kennzeichnet
die moderne Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf
hin, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden
darf. So schreibt es das Europawahlgesetz vor. Das gilt auch für
Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.

Zur Wahrung der demokratischen Gleichheit gibt es strafrechtliche
Sicherungen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, muss nach § 107a
Absatz 1 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch einer
solchen Tat ist strafbar. Danach würde sich strafbar machen, wer bei
der Europawahl mehrfach wählt.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, nehmen Sie also an der
bevorstehenden Europawahl teil - aber bitte nur einmal.


Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Europawahl 2014: Wahlbriefe umgehend absenden
Das Erste / Juncker und Schulz werben für den europäischen Gedanken / Endspurt der Spitzenkandidaten gestern in der
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.05.2014 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1062301
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Wiesbaden


Telefon:

Kategorie:

Wahlen


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 34 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Europawahl 2014: Wahlrecht nur einmal ausüben
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Der Bundeswahlleiter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Der Bundeswahlleiter



 

Who is online

All members: 10 678
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 319


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.