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AfD begrüßt den Fall der 3-Prozent-Hürde

ID: 1024851


(ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
erklärt die Alternative für Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit
der Sperrklausel von 3 Prozent bei der anstehenden Europawahl
festgestellt. Das ist ein gutes Signal für die Demokratie in Europa.
Jetzt haben nicht nur Kleinstparteien eine echte Chance,
Europapolitik mitzugestalten. Vor allen Dingen aber wird die
Europawahl dadurch demokratischer und gerechter. Jetzt zählt jede
Wählerstimme und größere Parteien profitieren nicht mehr
unverhältnismäßig von der Sperrklausel. Zum ersten Mal haben die
Wähler in Deutschland die Möglichkeit, die Partei ihrer Wahl ihre
Stimme zu geben, ohne befürchten zu müssen, dass die Stimme womöglich
verschenkt sei.

Die Alternative für Deutschland freut sich für die kleinen
Parteien und sieht der Europawahl nach wie vor gelassen entgegen, da
für sie auch die 3-Prozent-Hürde keine Rolle gespielt hätte.

Die AfD liegt derzeit in den aktuellen Umfragen bei rund 8
Prozent.



Pressekontakt:
Christian Lüth
Christian.lueth(at)alternativefuer.de




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AfD begrüßt Urteil / Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig
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Datum: 26.02.2014 - 05:05 Uhr
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