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Besuchsverbote sind Menschenrechtsverletzungen

ID: 1023244


(businesspress24) - In letzter Zeit häufen sich Besuchsverbote durch Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte aber auch ehrenamtlichen Betreuer. Hintergrund der Besuchsverbote sind oftmals gewünschte Isolierung von älteren und kranken Menschen um Erbschaften zu sichern, um Isolierung durchzusetzen oder auch um Pflegemissstände zu kaschieren.
Ein krasser Fall wurde gerade aus Königsbrunn bei Augsburg bekannt. Eine alte Dame kam auf Anordnung des vom Gericht eingesetzten Betreuers in ein Pflegeheim. Aus dem Grundstück der alten Dame wurden alle Bäume und Sträucher herausgerissen, das Familiengrab der alten Dame wurde aufgelöst. Alle Nachbarn der Dame bekamen Besuchsverbote. Das Gericht bestätigte die Besuchsverbote. Die Nachbarn ließen sich das Besuchsverbot nicht gefallen und beauftragten den deutschlandweit tätigen Experten für negative Betreuungsrechtsfälle Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler. Es wurde eine Protestveranstaltung organisiert, zu der 350 Personen kamen. Anschließend fand eine Mahnwache vor dem Altenheim gegen das Besuchsverbot statt. Erst als Prof. Dr. Thieler noch das Fernsehen einschaltete, wurde das Besuchsverbot aufgehoben. Die erste Besucherin berichtete, dass die Behauptung, dass die alte Dame keinen Besuch wünscht, falsch war. Was über das Besuchsverbot verschleiert werden sollte, ist noch nicht bekannt. Tatsache ist, dass gerade bei dementen Personen der Kontakt zu Außenwelt von immenser Bedeutung ist.
Besuchsverbote sind eklatante Menschenrechtsverletzungen. Prof. Dr. Thieler erklärt hierzu als Leiter des internationalen Instituts für Betreuungsrecht, dass in Großbritannien derartige Besuchsverbote zu einem Aufschrei in der Presse führen würden. In Deutschland werden die täglich hundertfach ausgesprochenen Besuchsverbote trotz enthaltener Menschenrechtsverletzungen widerspruchslos hingenommen, obwohl der Königsbrunner Fall zeigt, dass Widerstand dagegen von Erfolg gekrönt sein kann.

Karin Wolfrum, Presseabteilung der Kester-Häusler-Stiftung





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Karin Wolfrum, Beauftragte des Vorstands
E-Mail: wolfrum(at)kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihrem Institut für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen und Rechtsprechung sowie Gesetzgebung im Bereich des Betreuungsrechts.



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Datum: 23.02.2014 - 13:14 Uhr
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