IT-Sicherheit im Arbeitsrecht: TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. informiert am 15.04.2014 in Berlin
Der Einsatz von Informationstechnologie und IT-Sicherheitsanforderungen haben für Arbeitsgeber und Beschäftigte zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) informiert im Rahmen einer Veranstaltung über aktuelle arbeitsrechtliche Probleme und praktische Lösungsansätze.
(businesspress24) - Der Einsatz von Informationstechnologie und IT-Sicherheitsanforderungen haben für Arbeitsgeber und Beschäftigte zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen. Rechtsetzung und Rechtsprechung folgen dabei mit Mühe der dynamischen technischen Entwicklung. In der Praxis verbleiben Fallstricke, deren Kenntnis hilft, Probleme bereits in Vorfeld zu vermeiden. Bei Arbeitgebern und Mitarbeitern besteht oftmals Unklarheit über wechselseitige Rechte und Pflichten. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) informiert im Rahmen einer Veranstaltung über aktuelle arbeitsrechtliche Probleme und praktische Lösungsansätze, die sich aus dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologie in der modernen Arbeitswelt ergeben.
Spezialisierte und praxiserfahrene IT-Rechtsanwälte widmen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht ausgewählten Themen:
RA Matthias Hartmann, HK2 Rechtsanwälte:
"Bring your own device & Derivate"
RA Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Kanzlei Grosskopf:
"Biometrie in der Arbeitswelt"
RA Dr. Carsten Ulbricht, Diem & Partner:
"Social Media im Arbeitsverhältnis"
RA Dr. Jan K. Köcher, DFN-CERT:
"Rechtliche Absicherung von Administratoren"
RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte:
"Sicherheit in Cloud-Diensten"
RA Dr. Axel von dem Bussche, Taylor Wessing:
"Mitarbeiter-Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung"
(Moderation: RA Christian Drews, Governikus KG).
Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte, die mit einschlägigen Rechtsfragen befasst sind, an klein- und mittelständische Unternehmen und Organisationen - insbesondere ohne eigene Rechtsabteilung - sowie an Arbeitnehmervertreter.
Programm und Anmeldung unter: https://www.teletrust.de/veranstaltungen/arbeitsrecht/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Engineer for System Security" (T.E.S.S.) sowie des Qualitätszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.
TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V., Dr. Holger Mühlbauer, Geschäftsführer, Chausseestraße 17, 10115 Berlin, Tel.: +49 30 /40054310, holger.muehlbauer(at)teletrust.de www.teletrust.de
Datum: 22.01.2014 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1008712
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Holger Mühlbauer
Stadt:
Berlin
Telefon: 00493040054306
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 55 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IT-Sicherheit im Arbeitsrecht: TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. informiert am 15.04.2014 in Berlin
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).