Recht und Verbraucher
burg: Der BSZ e. V. hatte im Zusammenhang mit Schifffondsbeteiligungen bereits ausführlich darüber berichtet, dass die Schifffahrtkrise noch lange nicht ihr Ende gefunden hat
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burg: Unter dem vielversprechenden Börsensegment ,,Mittelstandsanleihen" werden Anleihen mit verlockend hohen Zinsen gehandelt, z.T. auch von namhaften Unternehmen
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München: Am 6. Mai 2014 wurde die neue EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat die Fakten zusammengefasst.
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Frankfurt am Main: Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 06. Mai 2014 eine einstweilige Verfügung gegen die Inhaberin der Webseite trustedwatch.de erlassen. Dazu die nachfolgende Pressemitteilung.
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Frankfurt (Am Gallileo-Tower): Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig (§§ 102 bis 110 Strafprozessordnung)
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Rednitzhembach: Verbraucher bekommen 13 Milliarden Euro zurück
Entscheidung im Streit um Kreditbearbeitungsgebühren: Der Bundesgerichtshof hat zahllose Urteile gegen Banken bestätigt.
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burg: Über die MPC Flottenfonds 1 und 2 wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 5 IN 62/14 bzw. 5 IN 63/14) / Anleger in die Dachfonds müssen Verluste befürchten
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Hannover: Damit der Unternehmer aus einer Rechnung den Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss die Rechnung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Anforderungen dafür wurden in den vergangenen Jahren stet ...
Schweinfurt: Verfassungsgericht Rheinland Pfalz: Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig
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Berlin: Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:
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lin: Rechte von Eigentümern gestärkt
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chen: Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe für Kunden der gesamten Versicherungsbranche möglich
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burg: Das Vermögen der MS King Adrian Schiffahrtsgesellschaft steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung (Az. 5 IN 61/14)
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burg: Anleger müssen erhebliche Verluste verschmerzen / Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger!
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burg: Zahlreiche Anleger sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt
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Bocholt: Entgegen der landläufigen Meinung bestehen auch Vorschriften zur Compliance für Personengesellschaften und somit ein Zwang zur Compliance.
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