Prozessfinanzierung
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NEWS RELEASE
Zug, 25. Februar 2010
Prozessfinanzierung betreffend Ansprüche gegen die Bank Vontobel im Zusammenhang
mit der Kapitalerhöhung vom März 2000
Im Hinblick auf eine allenfalls notwendige gerichtliche Geltendmachung von
Ansprüchen der Private Equity Holding (PEH) gegen die Bank Vontobel im
Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom März 2000 konnte die PEH mit der
Allianz ProzessFinanz GmbH, München, einen Prozessfinanzierungsvertrag
abschliessen. Der Vertragermöglicht PEH, ihre Ansprüche gegen die Bank Vontobel
und deren ehemalige Organe unter Minimierung der Kostenrisiken gerichtlich
durchzusetzen, falls auf dem Verhandlungsweg keine befriedigende Einigung mit
der Bank Vontobel erzielt werden sollte.
Ende März 2000 verpflichtete sich die Bank Vontobel im Rahmen einer
Kapitalerhöhung der PEH 750'000 PEH-Aktien fest zu übernehmen. Da die Bank einen
erheblichen Teil der neu ausgegebenen Aktien nicht bei Endinvestoren platzieren
konnte, veranlasste im April 2000 der damalige Chef der Corporate
Finance-Division der Bank, Hans-Peter Bachmann, die Verschiebung von 220'000
PEH-Aktien gegen Zahlung von insgesamt CHF 138.8 Mio. von der Bank Vontobel an
die PEH. Die PEH wurde in den Jahren 1997 bis Mitte 2001 durch die Bank Vontobel
gemanagt. Hans-Peter Bachmann war zum fraglichen Zeitpunkt nebst seiner
leitenden Tätigkeit für die Bank Vontobel auch Geschäftsführer der PEH.
Im Zusammenhang mit der genannten Transaktion, welche bei der PEH einen enormen
Schaden verursachte, liess die PEH in den letzten Monaten ihre Rechtsposition
gegenüber der Bank Vontobel als damalige Empfängerin der CHF 138.8 Mio.
abklären. Gemäss diesen Abklärungen bestehen gute Gründe für die Annahme, dass
die Transaktion gegen zwingende rechtliche Vorschriften verstiess. Die PEH
beabsichtigt deshalb, die daraus resultierenden Ansprüche gegenüber der Bank
Vontobel geltend zu machen.
Im Hinblick auf eine allenfalls notwendige gerichtliche Geltendmachung ihrer
Ansprüche konnte die PEH nun mit der Allianz ProzessFinanz GmbH, München, einen
Prozessfinanzierungsvertrag abschliessen; dies nachdem die Allianz ihrerseits
eine unabhängige Begutachtung der Rechtslage hatte vornehmen lassen. Der
Prozessfinanzierungsvertragermöglicht PEH, ihre Ansprüche gegen die Bank
Vontobel und deren ehemalige Organe im Interesse der Aktionäre der PEH unter
Minimierung der Kostenrisiken gerichtlich durchzusetzen, falls auf dem
Verhandlungsweg keine befriedigende Einigung mit der Bank Vontobel erzielt
werden sollte.
Im Zusammenhang mit der genannten Transaktion wartet die PEH im Übrigen auf die
Reaktion der Staatsanwaltschaft III für den Kanton Zürich aufden inzwischen in
begründeter Form vorliegenden Freispruch des Bezirksgerichts Zürich im
Strafprozess gegen ehemalige Organe der PEH und die Bank Vontobel. Das Urteil
des Bezirksgerichts Zürich enthält Hinweise darauf, dass der Preis für den
Verkauf der 220'000 PEH-Aktien an die PEH eventuell überhöht war, womit
allenfalls der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung zu Lasten der PEH
erfüllt wäre. Da diese Frage jedoch nicht Gegenstand der Anklage vom Oktober
2008 war, müsste die Staatsanwaltschaft in einem neuen Verfahren eine neue
Anklage einreichen. Falls sie sich dazu entschliesst, wird die PEH die
Staatsanwaltschaft dabei unterstützen.
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Datum: 25.02.2010 - 12:00 Uhr
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