businesspress24.com - Vorsicht: Abmahnung wegen Schriftlichkeitsklausel
 

Vorsicht: Abmahnung wegen Schriftlichkeitsklausel

ID: 996900


(PresseBox) - Bei vielen Webshops findet man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel, die vorsieht, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Solche Klauseln sind aber unwirksam.
Eine solche Klausel in AGB stellt einen Verstoß gegen das gesetzliche Leitbild dar, wonach vertragliche Vereinbarungen grundsätzlich formfrei getroffen werden können. Dies hat übrigens schon vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2001, 292) klargestellt.
Das bedeutet in der Konsequenz zum Einen, dass die Klausel nicht beachtet werden muss, also trotz Einbeziehung dieser Klausel auch nicht schriftlich bestätigte Abreden wirksam sind. Was aber fataler für den Verwender einer solchen Klausel ist: Mitbewerber und auch Verbraucherschutzverbände können wegen der Klausel eine Abmahnung aussprechen.
Fazit
Die eigenen AGB müssen nicht nur im ersten Schritt von einem im AGB-Recht versierten Anwalt erstellt, sondern auch danach regelmäßig aktualisiert und geprüft werden, um unliebsame Überraschungen, insbesondere Abmahnungen zu vermeiden.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  2014 geht es um gute Inhalte: e-Spirit verrät, worauf Webshops im kommenden Jahr achten sollten
it-indikator 2013 - Leichter Rückgang am IT-Jobmarkt in Österreich
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 16.12.2013 - 08:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 996900
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

New Media & Software


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 125 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsicht: Abmahnung wegen Schriftlichkeitsklausel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 176


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.