Die APM Holding AG informiert: Gehaltsabrechnung ab Dezember 2013 über die elektronische Lohnsteuerkarte
Die APM Holding AG stellt mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Dezember 2013 auf die digitale Steuerauskunft um. Nach über 90 Jahren hat die „bunte Pappe“ nun ausgedient.

(businesspress24) - Leonberg, Dezember 2013
Die APM Holding AG stellt mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Dezember 2013 auf die digitale Steuerauskunft um. Nach über 90 Jahren hat die „bunte Pappe“ nun ausgedient.
Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltungen zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber bereitgestellt und als „ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) bezeichnet.
Künftig wird die elektronische Lohnsteuerkarte die Kommunikation im gesamten Lohnsteuerabzugsverfahren deutlich vereinfachen. Die jährliche Vorlage einer neuen Lohnsteuerkarte in Papierform beim Arbeitgeber entfällt somit. Auch Behördengänge, die bisher beispielsweise für die Eintragung des Kinderfreibetrags nach der Geburt eines Kindes oder bei Änderung der Steuerklasse nach Heirat erforderlich waren, sind nicht mehr nötig. Ging früher eine papierne Lohnsteuerkarte verloren, war die Erstellung einer Ersatzkarte kostenpflichtig. Diese Problematik ist nun abgeschafft.
Insgesamt betrachtet wird im Vergleich zur bisherigen Lohnsteuerkarte mit der neuen Verfahrensweise eine wesentlich höhere Sicherheit gewährleistet, die insgesamt für mehr Steuergerechtigkeit sorgen wird.
Bereits seit dem Sommer 2013 ist es für Arbeitgeber möglich, auf die Datenbanken der Finanzämter zuzugreifen, um die Steuermerkmale ihrer Arbeitnehmer korrekt zu berücksichtigen. Je früher die Umstellung erfolgt, umso leichter wird es sein, die Verfahrensschritte nach und nach in die Unternehmensabläufe zu integrieren.
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Datum: 13.12.2013 - 04:58 Uhr
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