APM Holding AG informiert: Steuerliches Reisekostenrecht 2014 - Änderungen für Fahrtkosten
Teil 4 der APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ beschäftigt sich mit den Änderungen im Bereich der Fahrtkosten.

(businesspress24) - Leonberg, 10. Dezember 2013
Teil 4 der APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ beschäftigt sich mit den Änderungen im Bereich der Fahrtkosten.
Die Entfernungspauschale wird für den Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte herangezogen. Zur Berechnung aller anderen Fahrten gelten die allgemeinen Reisekostengrundsätze.
Sofern das Arbeitsgebiet eines Mitarbeiters weitläufig ist, kann die Entfernungspauschale von der Wohnung bis zu einem bestimmten Punkt des Arbeitsgebietes für die Berechnung genutzt werden. Von dieser Neuregelung profitieren beispielsweise Busfahrer, die von einem festen Busdepot ihren Arbeitstag beginnen oder für Arbeitnehmer, die von einem bestimmten Punkt aus ihr weitläufiges Tätigkeitsareal betreten.
Künftig kann die Pauschale für die Fahrt von der Wohnung bis zum Zugang des Arbeitsbereichs in Anspruch genommen werden. Fahrten innerhalb eines Tätigkeitsgebiets werden mit dem tatsächlichen Aufwand gewertet.
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Die APM Group ist ein Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Entgeltabrechnungen in Leonberg und Stuttgart. Seit über 15 Jahren am Markt präsent, begleitet die APM Group Kunden bei der Rationalisierung und Auslagerung ihrer Entgeltabrechnungen. Als externer Servicepartner für Gehaltsabrechnungen schafft die APM Group gemeinsam mit ihren Kunden eine Umgebung für effizientes und vernetztes Arbeiten. Dabei versteht sich die APM Group nicht als reines Dienstleistungsunternehmen, sondern interpretiert ihre Rolle als Anbieter von ganzheitlichen HR Lösungen.
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Datum: 10.12.2013 - 09:44 Uhr
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