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Sturmschäden schnell der Versicherung melden

ID: 993184

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.


(businesspress24) - 05.12.2013. Der heute zu erwartende nächste schwere Sturm des Jahres, das Orkantief „Xaver“, wird wohl große Schäden an Häusern verursachen. „Betroffene sollten umgehend Sturmschäden ihrer Versicherung melden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.

GVI-Präsident Siegfried Karle nennt im Falle von aufgetretenen Sturmschäden die vier wichtigsten Maßnahmen: So sollte die Versicherung umgehend informiert werden. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Sturmschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweis-stücken (auch Zeitungsberichte über Sturmereignisse können hilfreich sein) dokumentiert werden. Wenn Folgeschäden drohen, müssen umgehend Schadensabwehrmaßnahmen eingeleitet werden.

Weitere wichtige Hinweise zu „Sturmschäden, anderen Unwetterschäden und Versicherungen“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



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Schlagwörter:
Sturmschäden, Versicherung




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



PresseKontakt / Agentur:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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WWW.bu-anspruch-durchsetzen.de: OLG Karlsruhe verurteilt Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 05.12.2013 - 06:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 993184
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-91332-20

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


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